Gericht entscheidet in zwei Wochen über Windräder
Unternehmen klagt gegen die 100-Meter-Grenze. Bekommt es Recht, könnte es deutlich höhere Windräder bauen.
Der Bau von Windkraftanlagen in Langenfeld ist nach dem überraschenden Stadtratsbeschluss vom Juni nicht vom Tisch. Er ist sogar aktueller denn je. Statt der Kommunalpolitiker entscheidet nämlich nun das Düsseldorfer Verwaltungsgericht über Windräder auf dem als Konzentrationszone ausgewiesenen Gelände in Reusrath.
Und das sehr bald: Für den 12. August ist die mündliche Verhandlung in einem Verfahren angesetzt, das seit Jahren im Raum schwebt. Die Firma SL Naturenergie GmbH (Gladbeck) möchte in Reusrath mindestens zwei 150 Meter hohe Windräder errichten und hatte gegen die auf 100 Meter festgelegte Höhenbegrenzung geklagt.
„Das ging jetzt doch sehr schnell“, merkte Stephan Anhalt zu dem in knapp zwei Wochen anstehenden Gerichtstermin an. „Schließlich ist die Ratsentscheidung noch nicht einmal zwei Monate her.“ Am 16. Juni war Bürgermeister Frank Schneider (CDU) mit seinem zu Jahresbeginn gestarteten Vorstoß gescheitert, die Höhengrenze im Sinne des genannten Investors von 100 auf 150 Meter zu erweitern. Schneider hatte mit dem einstimmig beschlossenen Langenfelder Klimaschutz-Konzept argumentiert, wonach Windkraft in Langenfeld zu ermöglichen ist. Doch mit Blick auf den Widerstand vieler Reusrather verweigerte die CDU-Mehrheitsfraktion Schneider die Gefolgschaft. Mit BGL und FDP zementierten die Christdemokraten die 100-Meter-Grenze, die Gegenstimmen von SPD und Grünen reichten nicht.
Die Klage der Firma SL richtet sich nicht gegen die Stadt Langenfeld, sondern gegen den Kreis Mettmann. Dessen Genehmigungsbehörde hatte den Bauantrag mit Hinweis auf die für das Ackergelände in Reusrath geltende 100-Meter-Grenze abgelehnt. Vor der mündlichen Verhandlung wollte sich Kreissprecherin Daniela Hitzemann dazu nicht äußern. „Das ist schließlich ein laufendes Verfahren. Da halten wir uns wohlweislich zurück.“ Neben dem Juristen der Kreisverwaltung werden am 12. August seitens der Stadt Langenfeld Anhalt und Rechtsamtsleiter Christian Benzrath teilnehmen.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Gibt der Richter der Klage des Investors statt und erklärt die 100-Meter-Grenze für unwirksam, dann darf der die 150-Meter-Windräder bauen, womöglich sogar noch höhere. Hält das Gericht die 100-Meter-Marke für angebracht, könnte der Investor in die nächste Instanz gehen. Denkbar wäre aber auch, dass das Gericht den Bauantrag des Investors nicht für entscheidungsreif hält, weil der Kreis sich auf die Höhengrenze gestützt und weitere Ablehnungskriterien nicht geprüft hat.
Auf Monheimer Seite ist indes die ursprünglich als Gemeinschaftsprojekt gedachte Windkraft-Planung entlang der A 59 auch nach dem Rückzug Langenfelds aufgrund zweier Gutachten weiter aktuell. Laut Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) sollen in der Nähe der Autobahn zwei oder drei Windräder errichtet werden. Es gelte, zu den von den Gutachtern genannten Bedenken bezüglich Fledermaus-, Vogel- und Gewässerschutz entsprechende Lösungen zu finden. Auch die Lage innerhalb der Wasserschutzzone sei „kein K.o.-Kriterium“.