Hilden: Analyse - Rechtslage bleibt ungeklärt
Ende Februar soll das Gutachten über die Vergabepraxis an die städtische Infrastrukturgesellschaft vorliegen.
Hilden. Die Vorwürfe, die bezüglich der Vergabe von Bauaufträgen der Stadt an die Infrastrukturgesellschaft (IGH) im Raum stehen, sind komplex. Für Nichtjuristen sind sie kaum nachvollziehbar.
Das war auch im Stadtrat zu merken. Den langen Ausführungen über Schwellenwerte und Inhouse-Geschäfte der Fraktionsvorsitzenden von Bürgeraktion und CDU, Udo Weinrich und Peter Schnatenberg, konnten selbst einige Ratsmitglieder nicht folgen. "Das Thema überfordert uns zurzeit alle", sagte der Grüne Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Bartel.
Die Infrastrukturgesellschaft wurde 2004 gegründet, um Bauvorhaben schnell und kostengünstig für die Stadt zu übernehmen. Der erste Auftrag war das Altenpflegeheim an der Hummelsterstraße.
Derzeit ist die IGH unter anderem mit dem Bau der Feuerwache und der geplanten Mehrfachsporthalle Am Holterhöfchen beauftragt. Die CDU, vor allem die Juristen Patrick Strösser und Peter Schnatenberg, vermutet nun, dass die Auftragsvergabe an die IGH rechtswidrig ist - und war.
Alle öffentlichen Auftraggeber sind an das nationale und EU-Vergaberecht gebunden. Werden bestimmte Baukosten überschritten, müssen die Aufträge ausgeschrieben werden. Jedoch gelten diese Bestimmungen nicht, wenn es sich um so genannte Inhouse-Geschäfte handelt.
Voraussetzung für ein Inhouse-Geschäft ist, dass der Auftraggeber (in diesem Fall die Stadt) den Auftragnehmer (die IGH) wie eine Dienststelle beherrscht. Genau das bezweifelt die CDU. Ihrer Ansicht nach hätten die Aufträge ausgeschrieben werden müssen.
Grund hierfür sind die Gesellschaftsverhältnisse der IGH: Die Stadt hält nur 48 Prozent der Anteile, 52 Prozent gehören der WestGkA, eine Tochter der WestLB. Laut IGH beeinflusst die Stadt aber maßgeblich die IGH-Aufgaben und deren Durchführung. "Sie realisiert keine einseitigen Entscheidungen des Gesellschafters West GkA", heißt es in einer Mitteilung.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Michael Witek, sagte im Rat: "Bislang war ich nicht der Meinung, dass kein Inhouse-Geschäft vorliegen könnte." Denn anhand der tatsächlichen Abläufe hätte die Stadt den Einfluss gehabt. So sei die IGH-Kommission, in der Ratsmitglieder sitzen, wie ein Aufsichtsrat behandelt worden. Witek: "Es gab einen engen Austausch zwischen Verwaltung und IGH."
Für Schnatenberg und Weinrich sind die Verstöße eindeutig. Der BA-Fraktionsvorsitzende regt an, eine Beschwerde an die EU-Kommission zu richten, um die Sache aufzuklären. Auch das NRW-Innenministerium lässt die Vergaben prüfen.
Nach eigenen Angaben hat es die zuständige Kommunalaufsicht und das für Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerium informiert. SPD, FDP, Grüne und die Unabhängige (dUH) plädierten angesichts der komplexen Rechtslage dafür, das Gutachten eines Vergaberechtlers aus Düsseldorf abzuwarten. Das hatte die Stadt am 18. Januar in Auftrag gegeben. Laut Bürgermeister Thiele soll es Ende Februar vorliegen. Darüber könnte der Stadtrat dann am 17. März beraten.