Langenfeld: Urteil - 1200 Euro für eine Platzwunde
Prozess um eine Schlägerei in einer Dönerbude endet versöhnlich.
Langenfeld. Wer hat den Streit begonnen, wer hat zuerst zugeschlagen? Am 12. November 2008 kam es zu einer Schlägerei in einem Imbiss an der Solinger Straße. Zufällig kam eine Polizeistreife vorbei, die die Streitigkeiten schnell beendete.
Am Donnerstag sahen sich der Geschädigte und die beiden Angeklagten vor dem Amtsgericht wieder. Auch die Befragung von sechs Zeugen brachte letztlich keine Klarheit. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Die Angeklagten sollen dem Opfer 1200 Euro zahlen.
Was war passiert? L. und K. (beide 42) wollten an diesem Novembertag, wie so oft, im Imbiss einen Döner essen. G.(31) aß dort schon. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Der eine fühlte sich vom anderen dumm angeschaut. Die Frage "Was guckst Du so" sei gefallen und "du bis ja ein Penner".
L. soll seine Lederjacke ausgezogen und G.erst mit der Hand, dann mit einer Bierflasche geschlagen haben. G. kam ins Krankenhaus, wo eine Platzwunde am Kopf und Gesichtsschwellungen festgestellt wurden.
Mehr als zwei Stunden wurden Zeugen gehört, stellten die Pflichtverteidiger zahlreiche Fragen. Licht ins Dunkle konnten alle Bemühungen nicht bringen.
Der Imbiss an der Solinger Straße ist klein. Der Besitzer, sein Bruder und ein Angestellter befanden sich an dem Tag dort. Die Aussagen unterschieden sich. Aber alle drei wollten den Streit schlichten, schafften es aber nicht, die Kontrahenten zu trennen. Zufällig fuhr ein Streifenwagen Richtung Innenstadt am Imbiss vorbei und bemerkte die Streitigkeiten.
Der Geschädigte erstattete Anzeige gegen L. und K. Da der Tathergang nicht rekonstruiert werden konnte, schlug der Vorsitzende Richter vor, die Klage gegen die Zahlung von 1200 Euro zurück zu nehmen. Es brauchte zwar Überzeugungsarbeit durch die Rechtsanwältin des Geschädigten, doch war G. schließlich mit der Geldzahlung einverstanden. L. muss 400, K. 800 Euro zahlen. Er soll mit der Flasche zugeschlagen haben.
"Wir sollen uns vertragen", sagte der Angeklagte L. im Schlusswort. Die Kontrahenten reichten sich die Hand.