Hilden: Anwohner klagen erneut

Gericht soll prüfen, ob die neue Baugenehmigung nur eine korrigierte Alt-Fassung ist.

Hilden. Der Rechtsstreit um den Sparkassen-Neubau an der Mittelstraße geht in die nächste Runde. "Wir haben dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Schriftsatz zukommen lassen", bestätigte am Mittwoch Christoph Leimberg (53) von der Interessengemeinschaft der Anwohner der Bismarckstraße.

In dem Schreiben beantragen die Anwohner, das Gericht möge prüfen, ob die städtische Bauverwaltung tatsächlich eine neue Baugenehmigung für das Sparkassen-Gebäude ausgestellt hat. Nach Ansicht der Anwohner handelt es sich dabei im Prinzip nur um eine korrigierte Alt-Fassung der Genehmigung, gegen die sie bereits erfolgreich geklagt hatten.

"Die Korrekturen heilen die Planungsfehler nicht", sagt Leimberg zu den Änderungen in der Baugenehmigung, die nach dem ersten Gerichtsurteil vorgenommen wurden. Die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts hatte bemängelt, dass die in der alten Baugenehmigung festgelegten Betriebszeiten insbesondere für die Versammlungsstätte und die Tiefgarage eher schwammig und damit nicht hinreichend geregelt waren.

Die vom Gericht als Verletzung der Nachbarrechte gewerteten Mängel hatten zur Folge, dass in der neuen Baugenehmigung auf die geplante Versammlungsstätte verzichtet, und die Tiefgaragen-Öffnungszeiten auf den in Hilden üblichen Zeitraum von 7bis 22Uhr festgeschrieben wurden. Zwei Wochen nach dem vom Verwaltungsgericht verfügten Baustopp wurden daraufhin am 6. Juli die Arbeiten wieder aufgenommen.

"Das lassen wir uns nicht gefallen", sagt Leimberg: "Das wurde nur gemacht, um schnell weiter bauen zu können." Da die Baugenehmigung weiterhin nachbarrechtswidrig sei, haben die Anwohner deshalb erneut per Eilantrag einen Baustopp beantragt. Für den Fall, dass die Kammer ihrem Antrag nicht folgt und die neue Genehmigung nicht als leicht geänderte alte Fassung betrachtet, beinhaltet das Schreiben der Anwohner ebenfalls eine Klage gegen die neue Genehmigung. Auch darin geht es um einen Eilantrag auf Baustopp.

"Optisch nach unten frisiert", nennt Leimberg die neue Baugenehmigung. Denn das Hauptübel sei nicht beseitigt worden: die 4000Quadratmeter große Verkaufsfläche von P&C. Die Kunden, die damit angelockt werden sollen, würden hauptsächlich mit dem Auto kommen und die Tiefgarage nutzen. "Dieser Verkehr zerstört unsere Straße", sagt Leimberg. Deshalb müsse grundsätzlich geklärt werden, ob dieses Objekt überhaupt in die vorgesehene Lage passe.