Hilden: Auf Schleichwegen in die Stadt
Fussgängerzone: Mit dem Ende der Lieferzeit endet der Lieferverkehr noch lange nicht.
Hilden. Lastwagen an Lastwagen, selbst an den engsten Stellen setzen die Fahrer zum Überholen an. Manch ein Passant wähnt sich auf der Autobahn. Tatsächlich ist es aber die Mittelstraße, auf der werktags der Lieferverkehr unterwegs ist. Das ist zwar nicht immer angenehm, aber notwendig - und erlaubt. Zumindest während der Ladezeit. Die endet um 10 Uhr. Der Lieferverkehr ist damit aber noch lange nicht vorbei.
Die Klagen, dass auch nach 10 Uhr noch fleißig Nachschub für die Geschäfte geliefert wird, häufen sich. Das ist auch im Ordnungsamt bekannt, das für die Überwachung zuständig ist. Von einer Häufung in jüngster Zeit weiß der stellvertretende Amtsleiter Daniel Beier allerdings nichts: "Wir haben immer wieder Schwierigkeiten damit, weil die Innenstadt nicht komplett abgepollert ist." An den meisten Zufahrten zur Fußgängerzone stehen Poller, die die Einfahrt nach Ende der Ladezeit verhindern sollen. Aber eben nicht überall. "Und verspätete Lastwagenfahrer suchen sich dann einen Schleichweg", weiß Beier. Und wenn die elektronisch gesteuerten Absperranlagen defekt sind, "wird das gnadenlos ausgenutzt" - nicht nur von Lastwagenfahrern.
Manches Fahrzeug darf ganz offiziell auch nach dem Ende der Ladezeit noch auf der Mittelstraße unterwegs sein. Geldtransporter beispielsweise. Aber auch die Lieferfahrzeuge von Bäckereien, die keine Backstube vor Ort haben. Damit die Bäckereien auch nachmittags ihren Kunden noch backfrische Brötchen anbieten können, brauchen sie allerdings eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt.
Gesetz Das Befahren von Fußgängerzonen ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist das Be- und Entladen nur innerhalb der Ladezeiten gestattet. Ausnahmegenehmigungen sind möglich.
Strafe Bei Zuwiderhandlungen wird bundeseinheitlich ein Bußgeld von 30 Euro erhoben. Rechtlich wird das Be- und Entladen außerhalb der Ladezeiten als "Parken in der Fußgängerzone" bewertet.