Hilden: Juristische Fallstricke lauern
Neubau: Die CDU bleibt beim „Ja“ zur Halle im Holterhöfchen, hat aber rechtliche Bedenken.
Hilden. Der Beschluss steht. Die neue Dreifachsporthalle am Schulzentrum im Holterhöfchen wird gebaut. Dennoch wirft das Vorhaben, das die städtische Infrastrukturgesellschaft (IGH) als Bauherrin umsetzen soll, einige Fragen auf. Wie wird sichergestellt, dass Handwerksbetriebe aus dem Kreis Mettmann bei der Vergabe bevorzugt werden? Wird die IGH als Generalunternehmerin von der Stadt beauftragt? Wie werden die staatlichen Konjunkturmittel der IGH zur Verfügung gestellt. Diese und weitere Fragen wollte die CDU von der Verwaltung beantwortet wissen. Deren Antworten liegen jetzt vor.
"Die Halle soll gebaut werden", daran lässt der CDU-Vorsitzende Patrick Strösser keinen Zweifel aufkommen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise hegt der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht allerdings weiterhin. Alle Vereinbarungen müssten auf rechtliche Fallstricke überprüft werden, so Strösser, damit im Nachhinein keine bösen Überraschungen auftauchen. Denn die könnten teuer werden. Deshalb seien die Antworten der Verwaltung für ihn auch "nicht befriedigend".
"Die CDU behält sich vor, ergänzende Fragen zu stellen und nachzubohren", sagt Strösser. Denn noch habe die Stadt alle Möglichkeiten, die Sache richtig zu machen. Wenn die ersten Ausschreibungen gelaufen sind, sei es zu spät. Sorge bereitet dem CDU-Vorsitzenden dabei vor allem die Einhaltung der europäischen Vergaberichtlinien. In diesem Zusammenhang sei auch die Antwort der Verwaltung unbefriedigend, "dass für den Einsatz der Konjunkturmittel die Wertgrenzen für Vergaben erheblich angehoben wurden".
Ein weiterer juristischer Stolperstein ist nach CDU-Ansicht die kostenlose Übertragung des städtischen Grundstücks an die IGH. So wurde nach Angaben der Verwaltung zwar auch beim Bau der Turnhalle Hoffeldstraße und bei der Feuerwache verfahren. Deshalb müsse dieses Verfahren, so Strösser, aber nicht unanfechtbar sein. Unklar bleibt für die CDU nach der Antwort der Verwaltung auch noch, ob es rechtlich möglich ist, die Rechnungen der Handwerker wie geplant unmittelbar durch das Amt für Finanzservice begleichen zu lassen.