Hoverboard fängt beim Aufladen Feuer

Drei Menschen wurden verletzt. In jüngster Zeit hat es mehrerer solcher Brände gegeben.

Foto: Schüller

Langenfeld. Erst knallte es, dann schlugen Flammen hoch: Ein technischer Defekt beim Aufladen eines elektrisch betriebenen Hoverboards hat am Donnerstagabend am Von-Quade-Weg ein Zimmer in Brand gesetzt. Als die um 21.20 Uhr alarmierte Feuerwehr bei dem Reihenhaus eintraf, hatten nach Angaben des Einsatzleiters die drei Bewohner den Zimmerbrand gelöscht, sich in dem Qualm allerdings Rauchvergiftungen zugezogen. Deswegen wurden sie ins Krankenhaus gebracht. Die mit 47 Einsatzkräften erschienene Feuerwehr brachte das defekte Elektrogerät ins Freie, lüftete und kontrollierte das Reihenhaus. Die Polizei nahm die Ermittlungen zur Brandursache auf. „Es war ein technischer Defekt“, teilte Polizeisprecherin Claudia Partha mit.

Bei Hoverboards, die im Durchschnitt rund 300 Euro kosten und in der Regel im Internet gekauft werden, handelt es sich um ein zweirädriges Brett, das durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird. Implodierte Akkus sind in jüngster Zeit immer häufiger die Ursache von Bränden — und das in ganz Deutschland. Die Feuerwehr warnt deshalb eindringlich davor, Hoverboards und ähnliche Geräte mit starken Akkus überhaupt in Wohnungen aufzuladen. „Und schon gar nicht sollte man diese Dinger in der Nähe von Kindern oder gar in Abwesenheit an eine Steckdose anschließen, um sie aufzuladen“, sagt ein Feuerwehrsprecher.

In den E-Boards steckt eine große aufladbare Batterie, in der Regel ein Lithium-Ionen-Akku. Geladen wird über das mitgelieferte externe Netzteil. „Und genau darin besteht die Gefahr“, sagt Stefan Graf vom NRW-Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (Lia). Laut Ralf Diekmann von der Abteilung für Produktsicherheit des Tüv Rheinland kann es zu einem Kurzschluss nicht nur beim Aufladen kommen, sondern auch beim Fahren, wenn man dem Board zu viel abverlangt. „Wenn der Fahrer zu schwer ist, das Board herunterfällt, gegen Bordsteine knallt oder stundenlang über Kopfsteinpflaster rattert, dann kann der Akku defekt gehen und Feuer fangen.“

Gerade bei Jugendlichen und Großstädtern ist dieses Fortbewegungsmittel beliebt, obwohl man damit eigentlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren darf. „Das ist in Deutschland verboten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat“, stellt Polizeisprecherin Partha klar. Erlaubt sei das Fahren mit diesen Geräten nur auf abgesperrtem Privatgelände.

Claudia Partha, Polizeisprecherin, über die Nutzung von Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr

Im Auftrag der Bundesregierung hat kürzlich die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach die Möglichkeiten einer Zulassung von E-Boards für den Straßenverkehr ausgelotet. „Die fertige Studie liegt beim Ministerium. Eine Entscheidung wurde aber noch nicht getroffen“, sagt gestern BASt-Sprecherin Petra Peter-Antonin auf Anfrage.

Und wie lautet die Empfehlung? „Die Frage lässt sich nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten, dies hängt von vielen Rahmenbedingungen ab. Schutzkleidung, Helmpflicht, Versicherung, Fahrt auf Straße, Radweg und/oder Gehweg — die zu klärenden Dinge sind komplex.“ Die Hoverboard-Nutzer dürften nicht gefährdet werden und ebenso wenig andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Bis zu einer anderen Entscheidung seien sie aktuell also weiter nicht zulässig, sagt Peter-Antonin. „Wenn die Polizei durchgreift, kann sie ein Hoverboard einfach einkassieren. Und das ist auch schon oft so passiert.“