Hundesteuer für "Kampfhunde" zeigt Wirkung

Vor zehn Jahren wurde die Steuer für sogenannte Kampfhunde drastisch erhöht. Seitdem ist deren Zahl kontinuierlich zurückgegangen auf inzwischen nur noch drei.

Monheim. 1000 Euro Hundesteuer für einen sogenannten Kampfhund — das wurde neulich in Erkrath im Stadtrat heiß diskutiert und letztlich nur mit einer hauchdünnen Mehrheit doch nicht beschlossen. Was in der einen Kommune für Wirbel und auch heftigen Schlagabtausch auf WZ-Newsline sorgte, ist in Monheim seit Jahren Realität. Und es zeigt Wirkung: Die Zahl der sogenannten Kampfhunde tendiert gen Null.

Nicht weniger als 1350 Euro beträgt Monheims Steuer für besagte Kampfhunde pro Jahr — der zehnfache Satz eines normalen Tieres. Eingeführt wurde der drastische Aufschlag im Januar 2003. 16 Tiere fielen ursprünglich darunter. Aktuell sind es noch drei.

„Es gibt zwei Gründe für den Rückgang: Einmal sind die Tiere schlicht im Laufe der Jahre gestorben. Außerdem gab es auch Halter, die mit ihren Tieren bei Veterinärämtern oder vergleichbaren anerkannten Experten eine Prüfung abgelegt haben, die den Hunden ein friedfertiges Verhalten attestiert“, erläutert Wolfgang Mansen, Sachbearbeiter in Sachen Hundesteuer im Rathaus.

2100 Hunde sind in Monheim gemeldet. Das beschert der Kommune jährliche Steuereinnahmen von 280 000 Euro. Doch wer nun meint, damit auch als Halter Forderungen stellen zu können, der irrt. Denn Mansen stellt klar: „Der Zweck der Hundersteuer ist es, die Anzahl der Hunde zu begrenzen.“

Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, ihn zu melden. Da das allerdings nicht alle Zeitgenossen tun, beauftragt die Stadt regelmäßig eine Firma mit einer Bestandsaufnahme. Mitarbeiter gehen von Haus zu Haus, befragen auch Nachbarn. Die nächste Prüfung ist 2015 vorgesehen. „Allein die Ankündigung über die Medien beschert uns dann eine erste Welle von etwa 40 Anmeldungen“, weiß Mansen zu berichten.

Welcher Hund wonach einzuordnen ist, wird nach dem Landeshundegesetz geregelt. Dort geht es nicht nur um sogenannte Kampfhunde. Zum Beispiel für Tiere, die größer als 40 Zentimeter sind oder die mehr als 20 Kilo wiegen, muss eine Haftpflicht abgeschlossen werden.

Doch damit nicht genug: Ihnen muss ebenso ein Chip implantiert werden, wie Hunden, die nach dem Gesetz unter die Paragrafen drei oder zehn fallen. Weitere Infos gibt Wolfgang Jansen unter Telefon 02173/951 327.

www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php