Korruption im Bauhof: Die verbotenen Neujährchen
Nach dem Korruptionsverdacht im Bauhof gibt es genaue Auflagen für kleine Aufmerksamkeiten und Präsente aus Dank.
Langenfeld. Die Gesichter sind bekannt. An manchen Tagen geht die Unterhaltung mit ihnen auch über einen kurzen Gruß hinaus. Und für ihre geleistete Arbeit wollen die meisten Langenfelder sie am Jahresende belohnen. Doch mehr als ein Schulterklopfer für städtische Mitarbeiter des Betriebshofs oder der Verwaltung ist seit Ende 2011 nicht mehr erlaubt: Das Stichwort heißt Korruptions-Prävention.
In einem Faltblatt der Verwaltung wird erklärt, warum Mitarbeiter dazu angehalten sind, Bargeld oder Geschenke abzulehnen: „Leider ist zu bedenken, dass die möglichen nachteiligen Folgen einer unzulässigen Zuwendung auf das Dienst- oder Arbeitsverhältnis für den betreffenden Mitarbeiter auch dann eintreten können, wenn die Annahme in Zusammenhang mit einer Diensthandlung steht, die auch ohne Zuwendung in gleicher Weise vorgenommen wurde.“ Zu diesen „Zuwendungen“ zählen neben Bargeld auch Einladungen, Gewährung von Sonderkonditionen oder Dienstleistungen wie beispielsweise Reparaturen. Ausnahmsweise gestattet sei die Annahme „einmaliger, geringfügiger Aufmerksamkeiten, die einen Wert von zehn Euro nicht überschreiten“, heißt es.
Das gilt jedoch nicht für die sogenannten Neujährchen: War es früher üblich, dass die Mitarbeiter in allen Städten durch die Straßen zogen, um ihr Geschenk abzuholen, ist dies nun untersagt. „Den Bürgern vor Ort ist es aber sehr schwer zu vermitteln, dass Trinkgeld oder das kleine Dankeschön-Präsent nach heutigen Maßstäben nicht erlaubt sind“, sagt Marion Prell, erste Beigeordnete und Korruptionsschutz-Beauftragte der Stadt. Auch die Vermittlung, dass das übliche Neujährchen unter Korruptionsgesichtspunkten kritisch zu bewerten sei, falle laut den Mitarbeitern der Müllabfuhr schwer.
„Manchmal ließen sich die Bürger nicht davon abhalten, das Geschenk einfach im Fahrzeug zu deponieren oder dem Mitarbeiter so aufzudrängen, dass dieser es nicht ablehnen konnte“, so Prell.
Für diesen Fall wurde die Regelung eingeführt, dass sowohl Trinkgeld als auch Geschenke an den Leiter des Betriebshofs abgegeben werden. Im vergangenen Jahr kamen so unter anderem rund 30 Flaschen Wein, mehrere Flaschen Sekt, Rum, Whisky, acht Tafeln Schokolade, Weihnachtsstollen und Keksbeutel zusammen. Diese Neujährchen wurden bei der Weihnachtsfeier unter den Mitarbeitern verlost. Darüber hinaus kamen im vergangenen Jahr 342 Euro in 59 Einzelbeträgen zusammen, die ebenfalls dem Betriebsleiter übergeben wurden. Er überwies die Beträge auf das städtische Konto.
Trotz Infoflyer werden wohl auch in diesem Jahr wieder gut gemeinte Neujährchen für die Müllwerker bereitstehen. Prell rät allen Schenkungswilligen: „Ein Lob für die Mitarbeiter motiviert mindestens so gut wie ein Geschenk und ist auf jeden Fall die bessere Lösung im Sinne des Mitarbeiters.“