Krischerstraße: Rheinfront wird neu gestaltet
Wird der Siegerentwurf wie geplant realisiert, lässt Uwe Vogel sein Vorkaufsrecht löschen.
Monheim. Seine Trumpfkarte behält er vorerst in der Hand. Sollte der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs für den Stadteingang Krischerstraße wider Erwarten nicht realisiert werden, wird er ihn ausspielen und sein Vorkaufsrecht auf 35000 Quadratmeter des städtischen Grundstücks geltend machen, sagt Uwe Vogel. Im Juni vergangenen Jahres war er überraschend auf den Plan getreten und hatte sein Veto gegen die geplante massive Bebauung des Areals mit eingelegt. Vor allem das Meteor-Projekt des Privatinvestors Rainer Kohl missfiel ihm.
Vogel nahm daher den Bauunternehmer Gernot Paeschke mit ins Boot, um sicherzustellen, dass seine Forderungen: der Erhalt seiner Sichtbeziehung zum Rhein und der Grünflächen zwischen vorhandenem Hochhaus erfüllt werden. „Wir sitzen gemeinsam im Elferrat der Gromoka“, so Vogel.
Und Paeschke musste nicht lang von der Qualität des Standortes überzeugt werden: „Die Lage ist klasse, man kann bis nach Dormagen und Urdenbach blicken“, so Paeschke. Er klinkte sich in den Architektenwettbewerb ein, saß in der Kommission, die die Architektenbüros auswählte und den Siegerentwurf kürte. Vogel war ein nicht stimmberechtigtes Mitglied. Das Düsseldorfer Büro Konrath und Winnemer kennt Paeschke von einem Bauprojekt der Diakonie in Vennhausen.
Derzeit arbeitet gemeinsam mit der Stadt den Bebauungsplan aus, der in der ersten Jahreshälfte rechtskräftig werden soll. „Ende 2015 werden die ersten Bauarbeiten beginnen“, so Paeschke. Der wird so realisiert, versichert der Bauunternehmer,. Er persönlich finde auch besser, wenn die beiden Baukörper südlich der Krischerstraße eine Sichtachse freihalten. „Sonst wäre das zu massiv.“ Die 70 Wohnungen sollen barrierefrei ausgeführt werden, und von der Tiefgarage per Aufzug erschlossen sein.
Die Klinkerfassade, die in der Ausschreibung zwingend vorgeschrieben war, sei zwar teurer herzustellen als Putz. „Dort an der Rheinfront wäre diese aber auch sehr Wind und Feuchtigkeit ausgesetzt und würde schneller veralgen.“ Noch sei er in das Verfahren involviert, sagt Vogel. „Irgendwann bin ich aber raus.“ Wenn der Investor nicht entgegen der Absprachen noch „schnell ein Haus zwischen die beiden südlichen Baukörper baut“, werde er sein Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch löschen lassen.