Langenfeld Landgericht Gericht ändert Anklage nach Zeugenaussage

Langenfeld. · (elm) Fünf der sieben Angeklagten, die sich wegen einer Gewalttat auf dem Parkplatz des Freizeitparks Langfort bereits seit September vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten müssen, sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Der Tatort: Hier wurde der 32-Jährige zusammengeschlagen. Er war stark alkoholisiert gewesen und erinnert sich nicht an die Täter.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Die letzte Zeugin der Geschehnisse vom 6. März hatte am vergangenen Freitag ihre polizeiliche Aussage geändert, „alle“ Angeklagten hätten einen 32-jährigen dunkelhäutigen Mann malträtiert. Sie könne sich nicht mehr daran erinnern, wer zugetreten habe. Sie habe dem Geschehen schon den Rücken zugewandt, um in ein Auto einzusteigen. Dies berichtet der Düsseldorfer Anwalt Nicolai Mameghani, der einen 20-jährigen Angeklagten vertritt.

Die Freundin dieser Zeugin hatte an einem der ersten Prozesstage ausgesagt, dass die beiden Mädchen gemeinsam mit zwei der Angeklagten den Ort verlassen hatten, als die Stimmung an der Holzhütte auf dem Parkplatz aggressiver wurde. „Unser Mandant ist auch in dieses Auto gestiegen“, so Mameghani. Die Zeugin habe ausgesagt, dass man in diesem Moment den 32-Jährigen vor Schmerzen habe schreien hören. Er habe also noch nicht bewusstlos am Boden gelegen.

Der Misshandelte selber soll zum Tatzeitpunkt 2,1 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Vor Gericht habe der 32-Jährige niemanden der Täter erkannt. „Er konnte nichts zur Aufklärung besteuern“, so Mameghani. Mit der letzten Zeugin der Anklage sei auch die für einen Totschlag notwendige vorsätzliche Tötungsabsicht nicht mehr haltbar gewesen, daher habe das Gerichten Tatvorwurf für sechs der Angeklagten in gefährliche Körperverletzung abgeändert, für einen von ihnen habe dieser bereits von Anfang an bestanden. Damit sind dann drei der sechs Haftbefehle komplett aufgehoben worden, bestätigt Laura Hollmann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Laut Mameghani ist der Haftbefehl für seinen Mandanten nur außer Vollzug gesetzt, weil seine Familie einen Zeugen bedrängt hatte. „Es bestand Verdunklungsgefahr“, so Hollmann.

Lediglich die albanisch-stämmigen Zwillingsbrüder seien jetzt noch in Haft, weil in ihrem Fall Fluchtgefahr bestehe. „Beide haben sich schon einige Jugendstrafen eingehandelt“, berichtet Hollmann. Der eine wurde zu einem Jahr und vier Monaten und der andere zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nach einer erneuten Verurteilung könne es sein, dass das Gericht die Bewährungsstrafe widerrufe. Gegen einen der Brüder wird gerade auch wegen räuberischen Diebstahls verhandelt. Er hatte seiner Freundin gewaltsam das Handy weggenommen.