Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass dieser ganz erheblich unter Einfluss von Alkohol stand.
Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 2,3 Promille. Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Dem Beschuldigten wurde bis zur vollkommenen Ausnüchterung jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ausdrücklich untersagt.