Langenfeld: Verwirrter attackiert Familie mit Messer
Unter Drogen verletzt ein 28-Jähriger einen Mann (29) schwer. Der Täter wird daraufhin in die Psychiatrie eingeliefert.
Langenfeld. "Ich bring’ dich um, du Hurensohn", brüllt der 28-jährige Langenfelder Y. und fuchtelt auf der Alten Schulstraße wie wild mit seinem Klappmesser herum. "Dschihad", "Heiliger Krieg", schreit er, als er sich plötzlich auf ein Pärchen (20 und 22 Jahre alt) und dessen einjährige Tochter stürzt.
Die Familie ist total perplex, weiß gar nicht, wie ihr geschieht. Der Erste, der reagiert, ist der 22-jährige Familienvater. Er versucht den Angreifer zu beruhigen, will, dass er das Messer aus der Hand legt. Unterstützt wird er von seinem Schwager (29), der herbeigeeilt ist.
Als Y. sich ihm zuwendet, packt der 29-Jährige zu. In dem Handgemenge sticht Y. zu, trifft den Schwager im Bauch und am Bein. Auch der 22-Jährige wird leicht verletzt. Der 29-Jährige muss ins Krankenhaus, schwebt aber nicht in Lebensgefahr. Mittlerweile ist die Polizei eingetroffen. Die Beamten nehmen den Angreifer fest.
Wie der Düsseldorfer Staatsanwalt Ralf Herrenbrück erklärt, ist Y., ein gebürtiger Solinger mit türkischen Wurzeln, kein Unbekannter. Als langjähriger Drogenkonsument hatte er mit der Polizei schon mehrfach Kontakt. "Dabei handelte es sich aber nicht um Gewaltdelikte, sondern um Beschaffungskriminalität", so Herrenbrück.
Auch bei dem Angriff auf die Familie habe der 28-Jährige unter Drogeneinfluss gestanden. "Außerdem leidet der Mann unter Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn", beschreibt der Staatsanwalt das "Innenleben" des Mannes. "Er hat sich wohl zu sehr mit dem Dschihad, dem Heiligen Krieg, beschäftigt."
Wahnvorstellungen, Drogen und religiöser Eifer - bei dem 28-Jährigen kam einiges zusammen. Daher, so der Staatsanwalt, habe er zunächst keinen Haftbefehl erteilt, sondern die Einweisung von Y. in eine geschlossene psychiatrische Klinik, angewiesen.
"Im Juristendeutsch nennt sich das ,nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit’", so Ralf Herrenbrück. Ob der 28-Jährige tatsächlich unzurechnungsfähig war, entscheiden Gutachter und Gericht. Sollte Y. für schuldfähig gehalten werden, droht ihm ein Verfahren wegen versuchten Totschlags.