Langenfeld: Zweieinhalb Jahre Haft für 23-jährigen Todesfahrer

Betrunken am Steuer hatte er auf der A59 drei Menschen in den Tod gerissen. Das Gericht stufte ihn gestern als vermindert schuldfähig ein.

Langenfeld. Das Urteil ist gesprochen, doch diese Tragödie wird viele Menschen noch ein Leben lang begleiten. Das Langenfelder Amtsgericht verurteilte am Montag den 23-jährigen Pascal B. zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft, weil er in der Nacht vom 6. zum 7. Juni 2009 als Geisterfahrer einen Unfall auf der A59 bei Langenfeld verursachte.

Dabei kamen ein einjähriges Mädchen, dessen 31-jährige Mutter und die 79-jährige Großmutter ums Leben. Zwei andere Kinder, der Fahrer eines dritten Autos und der Unfallfahrer selbst überlebten den Zusammenstoß.

Der Angeklagte ließ die Verhandlung zitternd über sich ergehen, versuchte sich nochmals bei dem hinterbliebenen Familienvater (42) zu entschuldigen: "Ich würde alles tun, um es rückgängig zu machen. Ich weiß, das ist keine Entschuldigung, die annehmbar ist." Das Gericht folgte beim Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte vier Jahre Fahrverbot.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Zwar bescheinigte ein Sachverständiger dem Geisterfahrer eine verminderte Schuldfähigkeit - der junge Mann hatte sich nach einer Grill-Party mit geschätzten 2,16 Promille Alkohol im Blut ans Steuer gesetzt - dennoch ging das Gericht davon aus, dass der 23-Jährige bewusst alkoholisiert losfuhr und so das fatale Unglück fahrlässig verursachte.

In einem ersten Unfall prallte Pascal B. gegen die Leitplanke der Autobahn. Dabei drehte sich sein Wagen um 180 Grad und die Scheinwerfer zersplitterten. Obwohl ein Zeuge versuchte, den Betrunkenen an der Weiterfahrt zu hindern, trat der Angeklagte aufs Gaspedal und wurde so zum Geisterfahrer.

B. gab beim ersten Verhandlungstag im April an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Das letzte Versatzstück sei die Runde mit Freunden am Grill gewesen, dann wisse er nur noch von Blaulicht und dem Krankenhaus. Erst die Verhandlung konnte Details des verhängnisvollen Abends rekonstruieren.

Es habe auf der Grillparty, auf der Bier und Hochprozentiges flossen, Streit gegeben. B. sei aggressiv geworden. Mehrmals habe er die Feier verlassen und sei wieder zurückgekehrt. Irgendwann sei er dann mitsamt Auto verschwunden gewesen.

Sowohl der Unfallfahrer als auch der Familienvater sollen in therapeutischer Behandlung sein. Die Bewältigung der Vorfälle schien auch auf den Zuschauerplätzen noch längst nicht abgeschlossen. Als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Strafmaß von zweieinhalb Jahren forderte, wurde sie von einem Zwischenruf unterbrochen: "Zwei Jahre und sechs Monate? Der hat drei Menschen umgebracht."

Der vorsitzende Richter ging explizit auf den Einwand ein: "Dass es sich hier um eine Tragödie handelt, da sind sich alle einig." Diese könne vor Gericht jedoch nur nach juristischen Gesichtspunkten aufgearbeitet werden.

Für den 23-Jährigen sprach, dass er nicht vorbestraft war, sich bei der Familie entschuldigt und Reue gezeigt hatte. Eine Bewährung gab es jedoch unter anderem wegen der schwerwiegenden Folgen nicht. Der Vorsitzende gab dem Angeklagten mit auf den Weg: "Eine verminderte Schuldfähigkeit heißt nicht, dass die Tat entschuldigt ist."