Monheim: Bezirksregierung nimmt Formulierung zurück
Monheim. Monatelang war nichts zu hören in Sachen IMR-Ansiedlung im Rheinpark. Aber jetzt kommt offensichtlich wieder Bewegung in die Sache. Denn das Recycling-Unternehmen hat gegen einen Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf geklagt.
Kernpunkt: Nach altem Planungsrecht hätte IMR sehr wohl auf den erworbenen 40000 Quadratmetern bauen dürfen.
In einem Bescheid aus Düsseldorf war das verneint worden. Nun wurde das in einem Vergleich zurückgenommen. Ob es IMR nun im Rechtsstreit nützt, bleibt abzuwarten. Es wird weiter gestritten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Inzwischen hat der Recycler auch Klage eingereicht gegen die Veränderungssperre der Stadt Monheim. Zur Erinnerung: Nachdem im Rat die Stimmung aufgrund von Anwohnerprotesten - vor allem aus Angst vor Staub und Lärm - gekippt war, wurde von der Politik der Bebauungsplan so geändert, dass die Ansiedlung von IMR rechtlich nicht mehr möglich war. Das Unternehmen pocht auf altes Baurecht. Ob das aber je gekommen wäre im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, bleibt vorerst strittig.
Unstrittig ist allerdings, dass es teuer wird für Monheim. Ein von der Stadt beauftragter Anwalt hatte dem Rat bereits im Dezember vorgeschlagen, ein Vergleichsangebot von 2,6 Millionen Euro zu machen. Der größte Batzen ist die Rückerstattung des Kaufpreises mit 1,5 Millionen Euro. Hinzu kommen bodenwerterhöhende Arbeiten und Produktionsausfälle.