Monheim: iPhone-Abzocke fliegt auf
Ein Monheimer hatte eine clevere, aber illegale Verkaufsmethode entwickelt.
Monheim. Mit einem iPhone ist fast alles möglich: telefonieren, spielen, Filme drehen. Ganz billig ist es deshalb nicht. Ein Interessent aus Schmölln-Putzkauf im Landkreis Bautzen wurde deshalb sofort hellwach, als er am 10. Januar dieses Jahres bei ebay ein Angebot entdeckte. 200 Euro sollte das Apple iPhone white kosten - ein Schnäppchen. Er informierte sich beim Anbieter, ob das iPhone an einen Vertrag gebunden sei. Das war es nicht.
Er handelte schnell: Der Kunde griff zu, ersteigerte das Gerät. Das erhielt er allerdings nie: Zugestellt wurde nur die Originalverpackung des iPhones. Der Mann erstattete Anzeige. Und hier führt die Spur vom Landkreis Bautzen an den Rhein. Gestern stand der 26-jährige Monheimer R. vor dem Amtsgericht. Wegen Betruges muss er eine Geldstrafe zahlen.
Der Mann aus Schmölln-Putzkauf muss eine Vorahnung gehabt haben, dass das Geschäft krumm läuft. Ein iPhone wiegt kaum 150 Gramm. Ob die Verpackung leer ist oder den versprochenen Artikel beinhaltet, ist kaum festzustellen. Als der Postbote mit dem Päckchen erschien, öffnete er den Karton in Anwesenheit des Postmannes. Die Verpackung war zwar, wie im Internet versprochen, unversehrt, hatte nicht einen Kratzer, doch die Packung war leer. Statt des erwarteten iPhones gab es nur die Umverpackung. Der Geschädigte erstattete Anzeige.
Die 200 Euro wurden ihm erstattet, doch der Verkäufer aus Monheim sah sich keiner weiteren Schuld bewusst. "Ich habe das getan, was ebay fordert, wenn etwas ins Netz gestellt wird." Doch ein Strafbefehl gegen den Monheimer wurde erlassen. Der 26-Jährige legte Einspruch ein, 20 Tagessätze zu 60 Euro sollte er wegen des Betruges zahlen. Das sah R. nicht ein.
Gestern backte er in der Verhandlung kleinere Brötchen. Es täte ihm leid, sagte er. Eine Einstellung des Verfahrens sei ihm lieb. Doch da hatten R. und sein Verteider die Rechnung ohne den Staatsanwalt gemacht.
"Dieser Mist beschäftigt die Gerichte inzwischen sehr oft. Wir haben damit viel Arbeit", sagte dieser, "diese Methode greift um sich wie ein Buschfeuer". Dem müsse man einen Riegel vorschieben.
Zwar rechnete der Staatsanwalt wie der Vorsitzende Richter dem Angeklagten an, dass dieser Reue zeige, aber eben nicht von Anfang an.
Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt ließ sich R. darauf ein, dass er den Einspruch zurücknahm. Der Monheimer, der als Maschineneinrichter über Einkünfte verfügt, muss 800 Euro zahlen.
"Der Geschädigte hat sich geschickt verhalten, als er den Postboten bat, mit ihm gemeinsam das Päckchen zu öffnen. Er hat zudem alles fotografiert", so der Vorsitzende Richter abschließend. Denn hätte er das nicht gemacht, wäre der Betrugsvorwurf schwer zu beweisen gewesen.