Monheim: Nachrechnen beim Kibiz
Derzeit kann Eltern keine genaue Auskunft über die künftigen Gebühren gegeben werden, weil die Staffelung überarbeitet wird.
Monheim. Es nennt sich abgekürzt Kibiz, und ist seit Monaten in den Schlagzeilen: Das von der Landesregierung beschlossene Kinderbildungsgesetz, das ab dem Sommer greift. Zunächst sah es so aus, als wenn das städtische Jugendamt trotz des Zeitdrucks - Elternbefragung und neu gestaffelte Angebote in Absprache mit den Kindergärten - ohne Probleme die Vorgaben aus Düsseldorf umsetzen könnte. Doch die Kommunalpolitik wollte nicht mitspielen, verlangte mehr Mitsprache. Nun wird die Gebührentabelle neu in Angriff genommen - und Eltern sind verunsichert. Hintergrund: Wer sich in diesen Tagen beim Jugendamt erkundigt, welche Art der Betreuung denn nun genau wie viel kosten wird, der bekommt keine konkrete Antwort. Das geht auch nicht, weil die Gebührensatzung überarbeitet wird. Der bisherige Ansatz (siehe Kasten) ist zwar bereits "angepasst" worden. "Doch die Zahlen dürfen wir noch nicht herausgeben. Das muss erst vom Bürgermeister abgesegnet werden und dann der Politik vorgelegt werden", erläutert Kämmerer Max Herrmann. Er betont: "Sollte man unseren Vorschlägen folgen, wird es unterm Strich fairer." Denn geplant ist zum Beispiel eine Einkommensstaffelung von dann 6000 Euro-Schritten (bisher sind 12 000 Euro vorgesehen). Im Klartext: Wer knapp über einer Bemessungsgrenze liegt, wird günstiger eingestuft durch kleinere Hebesprünge.
Engpässe werden eingeräumt
Jugendamtsleiterin Annette Berg räumt ein, dass es vereinzelt auch zu Engpässen bei Elternwünschen kommen kann. Schließlich gibt es künftig die Wahl zwischen 25, 35 und 45Stunden Betreuung. Doch sie ist sicher: "Insgesamt ist die Abdeckung da - wenn es auch nicht immer die Kindertagesstätte der ersten Wahl ist." Haben Eltern trotzdem Probleme, sollen sie sich ans Jugendamt (Telefon 95 15 55) wenden. "Wir kriegen das hin", so Berg. Falls nicht: Die Telefonnummer der WZ-Redaktion lautet 02 02/71 72 685.Vorläufige ungefähre Beiträge
Elternbeiträge (vorläufig, jeweils gestaffelt nach Brutto-Jahreseinkommen):