Monheim: Streit bei der Grabpflege

Wenn Hinterbliebene sich über den Zustand des Nachbargrabes ärgern, ist auf den städtischen Friedhöfen das Fingerspitzengefühl der Mitarbeiter gefragt. Doch Beschwerden muss grundsätzlich nachgegangen werden.

Monheim. Es ist schon merkwürdig: Ausgerechnet auf Friedhöfen kann es passieren, dass ein erbitterter Streit entsteht. Der Ort der Ruhe wird nämlich bisweilen auch zum Austragungsort Hinterbliebener über Geschmack - obwohl sich über den bekanntlich nicht streiten lässt.

Oder doch? Nehmen wir einmal den städtischen Waldfriedhof. Da kann es passieren, dass man plötzlich einen Brief aus dem Rathaus erhält mit der Aufforderung, das Grab in Ordnung zu bringen. Der Angeschriebene geht auf den Friedhof, kann aber nichts Bedenkliches entdecken.

"Wir sind verpflichtet, Hinweisen nachzugehen", erläutert Fritz-Ulrich Axt. Er ist bei der Stadtverwaltung federführend in dem Bereich und weiß, dass es häufig Beschwerden gibt. Und genau dann kommt es auch immer mal wieder zum Streit über den Geschmack. Wann ist ein Grab ungepflegt?

Vor Ort gibt es dann für die Mitarbeiter der Verwaltung zwei Möglichkeiten: Der Beschwerdeführer hat Recht, oder Axt sagt: "Tut mir leid, aber das Grab ist in einem korrekten Zustand." Auch er weiß: "Letztlich ist das eine subjektive Einschätzung. Da brauchen wir Fingerspitzengefühl."

Beim völlig mit Girsch überwucherten Grab wird kein ernsthafter Konflikt entstehen. Der muss weg. Sonst greift er über. Notfalls kann die Stadt sogar auf Kosten der Hinterbliebenen veranlassen, dass Gräber in einen ordentlichen Zustand versetzt werden. Manchmal dauert die Suche nach den Angehörigen allerdings Jahre.

Aber wie hoch darf beispielsweise der Strauch sein? "Solche Dinge sind klar in der Satzung geregelt", betont Axt. Die Höhe darf demnach die 1,50 Meter nicht übersteigen.

Aber in der Satzung steht auch: Die Grabstätten müssen mit Ausnahme der Urnenrasengrabstätten und Kolumbarien in ihrer gesamten Fläche bepflanzt werden." Dann wären ja Gräber zuhauf zu beanstanden.

Oder: "Das Einfassen der Grabstätte mit Hecken, Steinen, Metall, Glas oder ähnlichem, mit Ausnahme der auf dem Kommunalfriedhof Baumberg üblichen Steinfassungen, sind unzulässig." Tatsächlich sind viele Gräber in eine kleine Buchshecke eingefasst.

An dieser Stelle muss der Stadtverwaltung tatsächlich attestiert werden, dass sie Fingerspitzengefühl beweist. "Wenn wir die Satzung konsequent befolgen würden, dann wäre der Aufschrei groß", weiß Axt ganz genau.

Dabei hat die Verwaltung bei der vielleicht typisch rheinischen Auslegung der Satzung die Rückendeckung der Politik. Die hatte nämlich einst bei einer Ortsbesichtigung signalisiert: In Sachen Grabeinfassung wirklich nur in schlimmen Fällen eingreifen.

Ein möglicher Zankapfel ist besonders kurios: So genannte Wahlgräber haben links und rechts jeweils drei Trittplatten. Wenn in mitten einer solchen Grabreihe nun ein Hinterbliebener meint, er sei in Sachen Trittfestigkeit für die linken drei Platten zuständig, der Nachbar für die rechten, oder auch umgekehrt, dann ist das im wahrsten Sinne des Wortes nur die halbe Wahrheit:

Denn besagte sechs Platten gehören einem Grab jeweils zur Hälfte. Da muss man sich schon mit guter Absicht verständigen. Schließlich kann das ja doch noch das Entscheidende bewirken: Friede - auch über den Gräbern.