Politiker streiten weiter über Windräder in Reusrath

Langenfeld. Das Projekt „Windräder in Reusrath“ ist durch das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bis auf weiteres gestoppt — nicht aber der Streit darüber. Während die CDU-Ratsmehrheit, BGL und FDP die Bestätigung der 100-Meter-Höhenbegrenzung für die Windkraftkonzentrationszone im Stadtsüden begrüßen, äußern sich SPD und Grüne kritisch.

Sascha Steinfels, Chef der SPD-Ratsfraktion

Wie berichtet, hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Klage der SL Naturenergie GmbH (Gladbeck) gegen die Nichtgenehmigung ihres Reusrather Windkraftprojekts zurückgewiesen. Das Argument, 100-Meter-Anlagen seien in Reusrath nicht wirtschaftlich zu betreiben, habe der Investor nicht hinreichend belegt.

Sascha Steinfels, Ratsfraktionschef der SPD, geht davon aus, dass die Windräder trotz des Urteils kommen werden. „Der landesweit auftretende, technisch hochversierte und für Bürgerbeteiligung bekannte Investor ist keine Heuschrecke und kein Abschreibungsbetreiber in der Branche“, sagt Steinfels. „Da er bereits für Gutachten und Grundstücke in Vorleistung getreten ist, wird sich Reusrath mindestens auf 100 Meter hohe Windräder einstellen dürfen, auch wenn das einige emotionale Schreihälse und Scheinheilige gerne verdrängen und nicht wahrhaben wollen.“

Auch 150-Meter-Anlagen hält Steinfels mit Blick auf die nächste Instanz für möglich. „Beschädigt“ sieht er Frank Schneider (CDU), der ebenfalls für eine Lockerung der Höhenbegrenzung auf 150 Meter ist, damit aber in seiner eigenen Partei und im Juni auch im Rat abgeblitzt war.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jürgen Brüne entgegnet: „Die Windradfrage ist die einzige Meinungsverschiedenheit zwischen dem Bürgermeister und uns. So etwas muss man und das werden wir aushalten.“ In der Sache sehe sich seine Fraktion durch das Urteil voll bestätigt: „Wir halten die Höhenbegrenzung für rechtens und richtig, weil höhere Anlagen nicht nach Reusrath passen.“

Ähnlich kommentiert Gerold Wenzens von der BGL den Richterspruch: „Die Höhenbegrenzung ist seinerzeit nicht willkürlich festgelegt worden, sondern auf Basis eines Gutachtens.“

Ähnlich äußerte sich Frank Noack (FDP), der nach eigenen Worten das Urteil so erwartet hatte. „Schließlich hatte die Stadtverwaltung in der Vergangenheit ja immer gesagt, dass die Zulässigkeit dieser 100-Meter-Höhengrenze gerichtsfest sei.“

„Ich bin sehr enttäuscht“, meinte hingegen der Grünen-Ratsherr Günter Herweg. Die Begründung des Gerichts sei sehr dünn gewesen. Dem Investor räumt er in einer Berufungsverhandlung gute Chancen ein.