Monheim Feuerwehr-Fall: Monheim verliert vor Gericht

Monheim. · Oberverwaltungsgericht erklärt Dienstenthebung von Feuerwehrmann für nichtig.

Der Monheimer Feuerwehrmann wurde laut dem Oberverwaltungsgericht Münster rechtswidrig des Dienstes enthoben und muss weiter beschäftigt werden. Die Stadt will ihn von einem Amtsarzt prüfen lassen.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Martin Pröpper, Anwalt des vom Dienst enthobenen Feuerwehrmanns aus Monheim, hat auch das dritte Verfahren gegen die Stadt gewonnen. „Die Dienstenthebung meines Mandanten als beamteter Hauptbrandmeister durch den Bürgermeister ist durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus Münster am 15. Mai rechtskräftig für unwirksam erklärt worden“, sagt der Jurist. Deshalb müsse die Stadt ihn wieder arbeiten lassen. Der Feuerwehrmann sei jetzt im Katastrophenschutz eingesetzt. Er hatte während des gesamten Prozessverlaufs immer betont, wieder seinen Job machen zu wollen.

Mann soll unerlaubterweise Spenden gesammelt haben

Pröpper vertritt den im Juli 2017 auch vom Stadtrat entpflichteten Mann. Dieser war im Oktober 2016 beurlaubt und im Dezember vorläufig aus dem Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen worden. Auch seine hauptamtliche Aufgabe als Sachgebietsleiter bei der städtischen Feuerwehr durfte er nicht mehr ausüben. Die Stadtverwaltung hatte ein Disziplinarverfahren gegen ihn angestrengt, weil er als ehrenamtlicher Kassierer des Stadtfeuerwehrverbandes Spenden für die freiwillige Wehr gesammelt und Spendenquittungen ausgestellt hatte, obwohl dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Er selber habe sich nicht bereichert. Außerdem habe es über Jahre Unregelmäßigkeiten bei den Buchungen gegeben, so die Begründung. Pröppers Mandant hatte den Vorwürfen widersprochen. Es habe keine Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung gegeben, betont der Anwalt.

Jetzt habe die Stadt Monheim die eingelegten Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Dezember 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurückgenommen. Dies sei geschehen, weil das Oberverwaltungsgericht der Stadt schriftlich mitgeteilt habe, die eingelegten Rechtsmittel würden keinen Erfolg haben. Das Gericht habe zur Rücknahme geraten, erläutert der Jurist. „Zu einer mündlichen Verhandlung in Münster ist es daher gar nicht mehr gekommen.“ Bürgermeister Daniel Zimmermann hat eine andere Sicht auf die gerichtliche Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft lasse das Verfahren liegen und komme bei ihren Ermittlungen „nicht so in die Puschen“, sagt er. „Es wurde noch keine Anklage erhoben.“ Aus diesem Grund argumentiere das Oberverwaltungsgericht in Münster, es sei noch zu früh, den Feuerwehrmann vom Dienst zu suspendieren.

Vorwürfe sind laut Bürgermeister noch nicht ausgeräumt

Obwohl sich die Stadtverwaltung im Recht sehe, habe man deshalb darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen. „Die Vorwürfe sind aber noch nicht ausgeräumt“, so Zimmermann. Der Feuerwehrmann müsse zwar weiter beschäftigt werden, doch wolle man jetzt von einem Amtsarzt prüfen lassen, ob er überhaupt diensttauglich sei. „Ich vermute, dass er nicht tauglich ist“, sagt der Bürgermeister. Bestätige sich diese Vermutung, müsse er den Beamten „irgendwo in der Verwaltung“ einsetzen. Der Mann müsse sich aber erst mal als Beamter für die Verwaltung
qualifizieren.