Versicherung zwei Mal geprellt
Ein 34-Jähriger meldete Glas- und Wasserschäden und reichte Rechnungen von Firmen ein, die nicht existieren. Dafür gab es eine Geldstrafe.
Monheim. Ein Fall, der anderen eine Warnung sein soll: K. war knapp bei Kasse. Hatte aber eine Hausratversicherung für seine Wohnung in Monheim abgeschlossen und wollte rasch davon profitieren. Doch der in Jena Geborene hatte es übertrieben. Zwei hohe Schäden innerhalb von wenigen Wochen, das nahm ihm die Versicherung nicht ab. Am Dienstag wurde der 34-jährige K. vom Langenfelder Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf lautete Urkundenfälschung und versuchter Betrug in zwei Fällen.
Der Angeklagte hoffte auf eine Finanzspritze, als er Anfang dieses Jahres bei seiner Versicherung einen Glasschaden einreichte. Einen Betrag von 989 Euro wollte er erstattet haben. Kurze Zeit später meldete er der Versicherung einen Wasserschaden. Auch hier sollte der Schaden mehr als 600 Euro betragen.
Die Firmen, die die Schäden in seiner Wohnung an der Königsberger Straße behoben haben sollten, gibt es allerdings nicht. Das bemerkte auch das Unternehmen, bei dem K. die Hausratversicherung abgeschlossen hatte, recht schnell. Der Betrug in beiden Fällen fiel auf. K. hatte die Rechnungen der vermeintlichen Firmen selbst unterschrieben. Der Vorsitzende Richter erkannte, dass die Unterschriften auf beiden Rechnungen identisch waren.
„Wir können natürlich noch einen Schriftsachverständigen zu Rate ziehen“, so der Richter, doch das zöge eine weitere Gerichtsverhandlung und nicht unerhebliche Kosten für den Angeklagten nach sich. Zudem sei er dann nach einer Verurteilung vorbestraft. K. hatte sich bislang nichts zu Schulden kommen lassen.
Der Angeklagte erkannte die goldene Brücke, die ihm der Vorsitzende Richter baute. Er gab dann sichtlich zerknirscht zu, dass er versucht hatte, die Versicherung zu betrügen.
„Ihr Verhalten ist vielleicht nachvollziehbar, aber dafür können wir kein Verständnis zeigen“, so der Richter. „Das war doch dämlich von Ihnen.“ „Stümperhaft“ befand auch die Staatsanwältin das Vorgehen, das K. an den Tag gelegt hatte.
K. gab an, die Schäden in seiner Wohnung seien tatsächlich aufgetreten. Er habe Glas- und Wasserschäden selbst behoben. Der Versicherung habe er zwischenzeitlich eine Summe dafür überwiesen, da sie Bearbeitungskosten hatten.
Mit einer Geldstrafe von 450 Euro kam K. davon. Der Hartz IV-Empfänger darf die Summe auch in Raten zahlen.