Verwaltung mahnt: Aquarium gehört nicht in Glascontainer
Wer absichtlich Müll an Sammelstellen abstellt, riskiert Bußgeld und Anzeige.
Wohin mit den Wein- und Sektflaschen? Das fragen sich die Leute besonders nach Feiertagen, Feiertagen, Karnevals- und sonstigen Partys. Was geleert wurde, muss schließlich auch entsorgt werden. Die Langenfelder können an mehr als 80 Standorten „die Rohstoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zufügen“, wie es im Recycling-Deutsch heißt. In Monheim warten rund 40 Container auf umweltbewusste Bürger. Glascontainer sind notwendig und nützlich, dennoch in zweierlei Sicht ein kritisches Thema. Zum einen sind die Container für die direkten Anwohner oft eine Quelle der Ruhestörung, zum anderen bietet die Sauberkeit im Umfeld regelmäßig Anlass zur Klage.
„Die einen stört der Anblick, die anderen der Lärm, wenn jemand mitten in der Nacht sein Leergut einwirft“, so fasst Gerhard Lindner, zuständiger Referatsleiter im Langenfelder Rathaus, die Bürgerbeschwerden zusammen. Hinzu kommen laut Lindner „gelegentlich Klagen über Müll oder Verschmutzungen der Standorte“. Sein Monheimer Amtskollege Manfred Hein, Abteilungsleiter Bauverwaltung, weiß von ähnlichen Beschwerden zu berichten: „Es geht aber selten um echten Müll. Thematisiert werden eher Deckel oder Schraubverschlüsse auf den Containern und die Scherben im Umfeld“.
Daran ändert auch die regelmäßige Reinigung der Container-Standorte wenig. In Langenfeld säuberten städtische Kräfte die Aufstellplätze „mindestens einmal wöchentlich“, versichert Lindner — „im Bedarfsfall auch häufiger“. Die Fahrer der Sammelfahrzeuge vom zuständigen Düsseldorfer Entsorgungsunternehmen Awista sind ebenfalls gehalten, die Containerplätze sauber zu hinterlassen. Kommt es doch zu Müllansammlungen, passiert folgendes: Der Außendienst des Ordnungsamtes versucht, die Verursacher zu ermitteln, ihnen droht eine Anzeige, Kosten ab 50 Euro aufwärts.
Manche Bürger schütteln indes den Kopf über die kleinen Einwurf-Öffnungen und sehen in ihnen einen Grund für die Vermüllung von Container-Standorten. Laut Amtsleiter Lindner haben die kleinen Einwurf-Löcher jedoch ihre Berechtigung: „Alte Aquarien, gläserne Tischplatten, Glasscheiben und so weiter sind Sperrmüll und gehören nicht in die Container.“
Wen ein Container vor dem Haus stört, der hat schlechte Karten, ihn beseitigen zu lassen. „Glascontainer sind eine sozialäquate Anlage“, erklärt der Langenfelder Referatschef die Rechtslage. Die Kommune sei nach dem Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtet, Standorte bereitzustellen. Welche, dies werde nach verschiedenen Kriterien wie Abstandsflächen oder Anfahrtmöglichkeiten geprüft und — wenn der Container im öffentlichen Verkehrsraum platziert werden soll — von der Ordnungsbehörde als öffentlich-rechtlicher Standort genehmigt. Ein Glascontainer ist damit laut Lindner gegen denkbare Nachbarschaftsforderungen rechtlich ähnlich geschützt wie ein Kindergarten.