Zimmermann bleibt dabei: Lottenschule kein Denkmal

Die Debatte um das 1930 errichtete Gebäude geht weiter. Mittlerweile wurden vier Gutachten erstellt, um zu klären, ob die Schule unter Schutz gestellt werden sollte. Die jüngste Expertise von Sven Kurau bezeichnete Bürgermeister Zimmermann gestern als „Gefälligkeitsgutachten“.

Monheim. Die Lottenschule wird wohl als das am intensivsten untersuchte, aber dennoch abgerissene Gebäude in die Monheimer Stadtgeschichte eingehen. Bereits vier Gutachten sind über die Frage verfasst worden, ob das von Ferdinand Crone 1930 entworfene Gebäude unter Schutz gestellt werden sollte.

Bürgermeister Daniel Zimmermann bezeichnete gestern die Expertise von Sven Kurau (Rheinisches Amt für Denkmalpflege) als „reines Gefälligkeitsgutachten“ für den SPD-Ratsherrn Werner Goller, „in dem das Ziel über der fachlichen Auseinandersetzung stand“. Der von der Stadt herangezogene Denkmal-Experte Prof. Michael Werling stellt indes fest, dass der Vorentwurf Crones zur Lottenschule tatsächlich „denkmalverdächtig“ gewesen wäre. Jedoch sei ein zweiter, sehr konventioneller Entwurf ausgeführt worden, der möglicherweise der wirtschaftlichen Situation Monheims geschuldet war. Dieser zweite Entwurf spiegele kein „innovatives pädagogisches Konzept wieder“.

Überhaupt fehle eine durchgehende Architektursprache. So stimmten beispielsweise die Fensteröffnungen in Straßen- und Hoffassade nicht überein. Und ob die Freilichtterrasse jemals im reformpädagogischen Sinne für Freiluftunterricht genutzt wurde, könne nicht belegt werden.

Die von Kurau als expressionistische Stilelemente hervorgehobenen Treppentürme tut Werling als Kunstgriff ab, der immer schon benutzt wurde, um Symmetrie zu verdeutlichen. Der Turnhallenflügel sei im Laufe der Zeit so stark verändert worden, dass sich jegliche denkmalpflegerische Überlegung erübrige. Fazit: „Dieser Schulbau . . . [ist] . . . weder ein hervorragendes Beispiel eines öffentlichen Gebäudes noch [besaß er] eine quartiersbildende Funktion.“

Tatsächlich hat der LVR inzwischen die städtebauliche Begründung des Denkmalwertes fallengelassen. Die Leiterin der Abteilung Inventarisierung, Dr. Helmtrud Köhren-Jansen, moniert, Werling verwende einen anderen Denkmalbegriff als der im Gesetz definierte. „Denkmalwert erscheint ihm nur, was besonders modern oder fortschrittlich ist.“ Ziel des Gesetzes sei aber, auch gut erhaltene Geschichtszeugnisse zu erhalten, die die Alltagskultur der Menschen nachvollziehbar machen. So bestehe der ortsgeschichtliche Denkmalwert der Lottenschule darin, dass die konfessionelle Trennung im Gebäude noch ablesbar sei.

Mit einem präzisierten zweiten Gutachten hat der LVR Anfang April seinen Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste erneuert. „Der Antrag wurde zurückgezogen und neu gestellt, weil man erkannt hat, dass das Fachgutachten nicht aufrechtzuerhalten ist“, beharrt Zimmermann. Ende Mai werde er dem Rat die Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde zur Kenntnis geben, den Antrag abzulehnen.

Einen Abrissantrag habe er bereits am 24. Januar gestellt, sagt er und betont, dass auch eingetragene Denkmäler abgerissen werden könnten. Voraussetzung sei ein überwiegendes öffentliches Interesse. Die Stadt sei laut Schulgesetz verpflichtet, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude bereitzustellen“.

Die Klassenräume im Dach der Schule waren schon 1933 zu klein und dunkel, um reformpädagogischem Gedankengut zu genügen, urteilt Werling.