Bewährungsstrafe für die Flaschen-Attacke
Den Vorwurf antisemitischer Gesinnung bewertet das Gericht bei seinem Urteil nicht.
Mettmann. Der Richter begründet sein Urteil. Dabei schüttelt das Opfer, Shimon R., mit dem Kopf, sein Gesichtsausdruck zeigt Enttäuschung. Mit zehn Monaten auf Bewährung und einem Schmerzensgeld von 450 Euro wird der Angeklagte bestraft. Als Auflage darf er sich unter anderem dem Opfer nicht mehr nähern und muss einen Wohnungswechsel dem Amtsgericht Mettmann melden.
Dieses ist am Dienstag zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte, ein 25-jähriger Briefträger, das Opfer schwer beleidigt habe und auch für die schwere Körperverletzung verantwortlich sei.
Ob die Tat einen antisemitischen Hintergrund hatte, wie das Opfer und sein Anwalt immer wieder im Prozess betonten, wollte das Gericht aber nicht bewerten. „Wir brauchen nicht einzuordnen, ob die Tat antisemitisch motiviert ist oder nicht, aber die Beleidigungen sind einfach unterste Schublade“, sagte der Richter zu dem Angeklagten.
Er hat, da ist sich das Gericht sicher, am 21. Februar bei Shimon R. abends an der Haustür klingelt. Danach habe er ihn auf Übelste beschimpft — unter anderen als „dreckige Judensau“ und „fettes Arschloch“.
Als das Mitglied des „Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage Mettmann“ vor die Haustür trat, habe der Angeklagte mit einer Bierflasche und einem Yorkshire-Terrier vor ihm gestanden. Als R., der jüdische Vorfahren hat, mit seinem Handy die Polizei rufen wollte, habe der Angeklagte eine Bierflasche aus rund zwei Metern nach ihm geworfen und ihn damit am Bauch verletzt.
Mit dem Urteil ist das Gericht nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt, die neben einer achtmonatigen Bewährungsstrafe vorsah, dass der Angeklagte 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen muss.
Das Opfer kann nun in einem zivilgerichtlichen Verfahren die Höhe des Schmerzensgeldes anfechten. Das Urteil selbst aber nicht. „Wir werden überlegen, ob wir das tun werden“, sagt der Anwalt des Opfers. Shimon R.: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Tat als antisemitisch motiviert eingeschätzt wird.“