Mettmann Gastwirte führen Namenslisten akkurat

Mettmann. · Nicht immer tragen sich Gäste in die Listen von Restaurants mit ihrem richtigen Namen ein.

(arue) In der Corona-Krise müssen die Gastronomen dafür sorgen, dass sich zum Zwecke der Nachverfolgung bei eventuellen ­Covid-19-Infektionen die Gäste mit ihren persönlichen Angaben in Listen eintragen. Die erfassten Daten müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden. Dabei ist seitens der Gaststätten der Datenschutz zu beachten. Das bedeutet beispielsweise, dass die Listen nicht offen herumliegen dürfen. Ein hoher Dokumentationsaufwand für die Gastwirte, der durchaus Lücken aufweist: Manchmal tragen sich die Gäste auch mal als Donald Duck oder Mickey Maus ein. Die örtlichen Gastronomen reagieren unterschiedlich.

Wiederholungstätern droht die Schließung des Betriebs

„Ich achte darauf, dass die Listen bei mir in dem nicht für die Gäste zugänglichen Bereich aufbewahrt werden und so der Datenschutz gewährleistet ist“, sagt Franco De Martino, Inhaber des Braukellers in der Oberstadt. Er betont, dass er penibel darauf achte, dass sich die Gäste in die Listen eintragen. Nicht ohne Grund, drohen doch den Gastwirten bei Zuwiderhandlung Geldstrafen in Höhe eines vierstellige Betrags – und Wiederholungstätern die Schließung. Im Braukeller seien die Besucher zumeist kooperativ, sagt De Martino: „Die tragen sich mit den notwendigen Daten ein und gut ist.“ Auch er hält es für sinnvoll, dass die Listen ordnungsgemäß ausgefüllt werden: „Eine lückenlose Nachverfolgung ist bei einem etwaigen positiven Fall enorm wichtig. Da kann ich ja selbst Betroffener werden.“

Ähnlich sieht es Nico Karangis, Wirt des Restaurants Zum Türmchen auf dem historischen Marktplatz. „In der heutigen Zeit kommen wir gar nicht daran vorbei, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Virus zu bekämpfen. Da gehört dann halt auch die Eintragung der Gäste in die Listen und das Abstandhalten dazu.“ Dass Gäste die notwendigen Angaben in der vorgelegten Liste nicht ausfüllen wollen, sei recht selten. Doch da bleibe Karangis konsequent: „Wer sich nicht einträgt, wird halt nicht bedient und kann gehen“, erläutert er die rigorose Vorgehensweise in Gaststätte und Biergarten.

Andrea Kotthaus, Amtsleiterin der städtischen Ordnungsbehörde in Mettmann, bestätigt, dass sie und ihre Mitarbeiter die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen im Bereich des Gastronomiegewerbes regelmäßig überprüfen. „Dazu gehört unter anderem auch die Feststellung, ob die notwendigen Listen vorliegen und korrekt geführt werden. Auch die Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln werden beobachtet“, erläutert Kotthaus.

Das Ordnungsamt in Mettmann habe bereits mehrfach Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung der Pandemie-Vorschriften im Mettmanner Gaststättenbereich verhängt, sagt Kotthaus. „Da kann auch mal schnell ein größerer Betrag fällig werden“, erklärt die Juristin. Doch ihre Behörde sei auch beratend tätig: Sie ahndet nicht nur ein Fehlverhalten der Gaststättenbetreiber, sondern bietet den Wirten auch Hilfestellung an, wie diese die Corona-Schutzbestimmungen ordnungsgemäß anzuwenden ­haben.

(arue)