Erkrath: Drei Jahre Haft für Ex-Banker

Das Amtsgericht Velbert hält Horst B. für schuldig, in 13 Fällen Gelder von Kunden der Raiffeisenbank veruntreut zu haben.

Erkrath. So sieht also ein Mann aus, der Freunde um über eine halbe Million Euro betrogen und seinen Arbeitgeber über Jahre hinweg hintergangen hat: Trotz stattlicher Größe sitzt Horst B. auf der Anklagebank im Saal 3 des Amtsgerichts Velbert, als wolle er sich am liebsten auflösen.

Dass B. angibt, "mich nicht mehr an alle Daten erinnern zu können", dürfte damit zusammenhängen, dass seine kriminelle Karriere bereits 1973 begann. "Es fing mit einem mir bekannten Ehepaar an, dass mir damals 120 000 Mark Schwarzgeld zur Anlage gab, das sie in den kommenden zehn Jahre nicht benötigten." Aus zehn Jahren wurden 20, aber 1993 sollte B. den mittlerweile auf rund 240 000 Mark angewachsenen Betrag auszahlen. Mit dem Geld hatte B. jedoch längst seinen gehobenen Lebensstandard finanziert.

"Als die Ehefrau das Geld wiederhaben wollte, fing das Problem an. Von da an ging es abwärts", sagte B. gestern vor Gericht. Um das Schwarzgeld und dessen Zinserträge zurückzahlen zu können, habe er Gelder von Konten ihm bekannter Kunden veruntreut, "um ein Loch nach dem nächsten zu stopfen". Allerdings zweigte er weiterhin einen Teilbetrag für sich selbst ab.

Über die Konsequenzen seines Handelns will er sich nicht im Klaren gewesen sein. Um seine Opfer - ein Ehepaar prellte er um 480 000 Euro - in Sicherheit zu wiegen, stellte er gefälschte Kontoauszüge aus. Ein solcher wurde ihm im Juni 2005 zum Verhängnis, als ein Opfer eine Zinsbescheinigung über einige Cent erhielt, obwohl 100 000 Euro hätten auf dem Konto sein müssen.

B. legte ein umfassendes Geständnis ab. Die Geprellten wurden von der Raiffeisenbank entschädigt, der der Staatsanwalt mit auf den Weg gab, es B. "sehr leicht gemacht zu haben". Der Bank wiederum wurde der Gesamtschaden in Höhe von 558 000 Euro bis auf rund 11 000 Euro von einer Versicherung erstattet. Die Differenz übernahm B., der seine Eigentumswohnung verkauft hat und von dessen 1600 Euro Monatsrente 500 Euro gepfändet werden.

Den bescheidenen Versuch der Wiedergutmachung legte das Gericht zwar ebenso zugunsten von B. aus wie die Tatsache, dass er keine Vorstrafen hat - aber auch ein Attest über Krankheiten wie Depression und eine Krebsoperation 2003 brachten das Gericht nicht davon ab, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine dreijährige Haftstrafe zu folgen. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.

In der Begründung des Urteils sprach Richter Michael Dittmann von besonders schwerer, gewerbsmäßiger Untreue in 13 Fällen. B. habe das Vertrauen von Freunden und Arbeitgeber grob missbraucht. "Am meisten haben Sie aber Ihre Ehefrau getäuscht, die von all dem nichts wusste. Ihre Ehe ist ein Scherbenhaufen." B. nahm das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis, die Verteidigung sprach davon, "dass die Tendenz dahin geht, in Berufung zu gehen".

Toni Straeten, Filialleiter der Erkrather Niederlassung, sagte, er habe B. vor Gericht so erlebt wie an jenem Tag, als er bei ihm im Büro seine Straftaten gestanden hat. "Das möchte ich nicht noch einmal erleben, zu erfahren, so hintergangen worden zu sein."