Haan: Erziehungshilfe kostet die Stadt 2,5 Millionen
Für viele Jugendliche, die straffällig geworden sind, muss die Stadt bei Maßnahmen zur Sozialisierung tief in die Tasche greifen.
Haan. Jugendliche, die straffällig geworden sind, werden von den Gerichten nicht einfach hinter Gitter geschickt. Vielmehr sollen sie mit erzieherischen Maßnahmen auf den rechten Weg gebracht werden. Während eines Strafverfahrens begleitet die Jugendlichen ein Mitarbeiter des Jugendamtes - der Jugendgerichtshilfe - und macht den Richtern im Falle einer Verurteilung auch Vorschläge zu Maßnahmen für die Jugendlichen, wie zum Beispiel Antiaggressionstraining.
Eine wichtige Möglichkeit, auf die Jugendlichen einwirken zu können, sieht auch Sosna in der zeitlichen Nähe der Gerichtsverhandlung zu den Taten. "Wir haben die Möglichkeit, einen Jugendlichen, wenn er mehrfach auffällig wird, auf die Überholspur zu schicken. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wird sein Fall vorrangig behandelt."
Aber solch schwierige Fälle hat Sosna in Haan selten. "Intensivtäter", die in kürzester Zeit Dutzende von Straftaten begehen, gebe es in Haan laut Polizeistatistik nicht, allerdings schon "Mehrfachtäter", die innerhalb von einem halben Jahr zehn bis zwölf Mal straffällig werden. "Das ist im Vergleich zur Großstadt nichts Dolles", ordnet der Sozialarbeiter die Situation ein.
Maßnahmen der Erziehungshilfe, wie sie von Gerichten bei jugendlichen Straftätern angewiesen werden, kosten die Stadt, wie alle Erziehungshilfen, jedes Jahr sehr viel Geld. Für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung sind in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro im Haaner Haushalt veranschlagt. Die Stadt wird nun, wie der Jugendhilfeausschuss beschlossen hat, einem neuen Verein zur Förderung von Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe beitreten.
Der Verein mit dem Namen "Neue Wege" soll vom regionalen Arbeitskreis Jugendgerichtshilfe gegründet werden, dem neben Haan auch die Städte Mettmann, Wülfrath, Erkrath und Heiligenhaus angehören. Ziel dieses Vereins ist es, die Jugendgerichtshilfe noch besser zu koordinieren und mehr Mittel von außen nutzen zu können. Der gemeinnützige Verein kann nicht nur Spenden annehmen, sondern sich auch auf die Listen der Gerichte setzen lassen, über die verhängte Bußgelder verteilt werden.