Erkrath: Leichter Aufwind für die „Großgärtner“
Die Verwaltung räumt ein, dass für die umstrittene Anlage an der Johannesberger Straße ein Flächennutzungsplan existiert.
Erkrath. Wer Zeitung liest, wird schlauer. Diese Erfahrung machte jetzt auch der Leiter des Bauordnungsamts. Aus der WZ erfuhr Helmuth Hentschel am Mittwoch, dass zwischen seiner Meinung und der des Kleingärnterehepaars Angelika und Gerhard Fuhrmann gravierende Unterschiede bestehen.
Während Hentschel davon sprach, dass die Parzellen an der Johannesberger Straße illegal bebaut und daher bis 2015 alles abgerissen werden müsse, vertreten die Fuhrmanns die Meinung, ihre 64 Quadratmeter große "Laube" lediglich verkleinern zu müssen, um den Anforderungen zu genügen.
Diese Sichtweise, so die Fuhrmanns, habe auch ein Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bei einem Ortstermin geäußert.
Zu der juristischen Stellungnahme mag sich Hentschel zwar nicht äußern - gleichwohl liefert er eine Erklärung dafür, dass die Fuhrmanns und die anderen 13Gartenbesitzer auf die Idee gekommen sind, eine Art geschrumpften Bestandsschutz in Anspruch nehmen zu können.
"Der Flächennutzungsplan für das Gebiet sieht Kleingärten vor", sagt Hentschel. Allerdings wurde diese Absichtserklärung nie durch das Aufstellen eines Bebauungsplans rechtskräftig.
An diesem Punkt wird es für Hentschel heikel. Als Verwaltungsfachmann will er nicht in den Verdacht geraten, Politik machen zu wollen - denn:
"Die Politiker müssen entscheiden, ob sie einen Bebauungsplan aufstellen wollen oder nicht." Wenige Monate vor der Kommunalwahl erscheint es ihm daher wenig ratsam, sich dafür oder dagegen auszusprechen.
Politisch - wohlgemerkt. Denn inhaltlich bezieht Hentschel konkret Stellung. Und die fällt wenig begrünend aus: "Das Bundeskleingartengesetz regelt das Thema eigentlich sehr konkret", so Hentschel.
Da werde die maximale Grundstücksgröße auf 400 Quadratmeter festgelegt (die Gärten sind bis zu 1200 Quadratmeter groß), die Flächen dürfen lediglich gepachtet und nicht gekauft worden sein, es muss gemeinsame Einrichtungen für die Gartenanlage wie Spielplätze geben - und auf den Parzellen dürfen lediglich einfache Lauben mit maximal 24 Quadratmeter Größe stehen.
Das Haus der Fuhrmanns, samt Badezimmer, Küche und Wohnzimmer, falle eindeutig zu groß aus.
"Daher gibt es für die Anlage in der bestehenden Form keine Rechtsgrundlage", sagte am Freitag Bürgermeister Arno Werner auf Nachfrage.
Der Verwaltungschef stellt sich damit hinter seinen Amtsleiter. Die politische Brille als CDU-Bürgermeisterkandidat setzt er nicht auf: "Wenn Leute im politischen Raum meinen, sie müssten helfen, können sie das tun."