Erkrath: Prozess gegen Manager von Pose eingestellt

Der Vorwurf, Fördermittel erschlichen zu haben, war nicht haltbar.

Erkrath/Wuppertal. Überraschend schnell ging der Prozess gegen drei Ex-Geschäftsführer von Pose-Marré sowie den Geschäftsführer einer Qualifizierungsgesellschaft vor dem Wuppertaler Landgericht zu Ende. Angeklagt worden war das Quartett wegen des Verdachts, öffentliche Gelder veruntreut zu haben.

Die Staatsanwaltschaft warf den Männer, die das Stahlwerk nach der ersten Insolvenz übernommen hatten, vor, von Mai 2000 bis Dezember 2001 durch falsche Angaben gegenüber dem Arbeitsamt Düsseldorf Kurzarbeitergeld in Höhe von 878 887 Euro und Leistungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 932 881 Euro erschlichen zu haben.

Dazu hätten die drei Geschäftsführer zum Schein die Arbeitnehmer bei der Qualifizierungsgesellschaft ihres Mitangeklagten angemeldet, um Löhne mit staatlichen Geldern finanzieren zu können. Tatsächlich seien die Arbeiternehmer aber voll bei Pose-Marré beschäftigt worden. Dadurch entfielen Lohnkosten, das Unternehmen konnte konkurrenzfähig produzieren. Das sei aber nicht der Sinn der öffentlichen Förderung, so die Staatsanwaltschaft.

In der Praxis sieht das anders aus. Nachdem ein Volkswirt aus Potsdam, der als "erfahrener Sanierer" schon vielen in Insolvenz geratenen Unternehmen auf die Sprünge geholfen hat, als Zeuge die Gepflogenheiten bei Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen erklärt hatte, hielt das Gericht die Schuld der Angeklagten für gering und stellte das Verfahren ein.

"Übernahmen und der Erhalt von Arbeitsplätzen wie bei Pose-Marré sind nur mit staatlichen Mitteln möglich. Es dauert sonst Jahre, bis ein neuer Standort gefunden ist. Das bedeutet den Verlust der Arbeitsplätze", sagte der Experte. Es sei auch üblich, die Qualifizierung im eigenen Betrieb durchzuführen.

Drei der Angeklagten müssen wegen Unstimmigkeiten bei der Anzahl der Arbeitsstunden, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, Geldbußen zwischen 5000 und 15 000 Euro zahlen.