Erkrath: Prozess um Missbrauch des Notrufes

20 Mal hat ein Hochdahler die Feuerwehr zu „Einsätzen“ gerufen. Das Landgericht bestätigt die Bewährungsstrafe.

Erkrath/Wuppertal. Insgesamt 20 Mal hat ein 30-Jähriger aus Hochdahl zwischen 5. Juli 2006 und 14. April 2007 Jahres die Erkrather Feuerwehr zu vermeintlichen Notfällen gerufen: Mal brannte ein Kamin in einem Haus am Hochscheuer Weg, ein anderes Mal will er vor seinem Haus eine verdächtige Person beobachtet haben, die aus einer Waffe schoss.

In anderen Fällen lockte der Kellner die Rettungskräfte an die S-Bahn-Gleise zu einer bewusstlosen Person oder zu angeblichen Wasser- und Sturmschäden. Gerne auch dichtete er Menschen internistische Probleme an, die den sofortigen Einsatz des Notarztes erforderlich machten.

Immer dann, wenn der Rainer F. die 112 wählte, rückten Feuerwehr, Notärzte und Rettungskräfte vergeblich aus. In keinem Fall fanden sie allerdings die beschriebene Notsituation vor. Durch die Fehlmeldungen wurde insbesondere die Erkrather Feuerwache blockiert und hätte für echte Notfälle nicht zur Verfügung gestanden.

Vor dem Amtsgericht Mettmann hatte der Angeklagte alle Fälle gestanden und beteuert, keine weiteren Notrufe zu starten. Weil der Erkrather ein stabiles Vorstrafenregister wegen Exhibitionismus und Beleidigungen hat, kannte der Mettmann Amtsrichter bei der Verhandlung im Januar dieses Jahres kein Pardon und verurteilte den 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Außerdem erhielt er die Auflage, eine Psychotherapie zu besuchen.

Außerdem erwartet ihn eine Rechnung der Feuerwehr: "Die Gebühren, die wir für die Einsätze erheben, summieren sich auf rund 10.000 Euro", sagte Helmuth Hentschel von der Stadtverwaltung auf Nachfrage.

Gegen das Amtsgericht-Urteil ging der Angeklagte vor dem Wuppertaler Landgericht in Berufung. Dort erfuhr er gestern, dass die zweite Instanz nicht die mildere ist.

Die Kammer unterbreitete dem Angeklagten und seinem Verteidiger zwei Möglichkeiten: Entweder die Berufung zurücknehmen oder das Gericht werde einen Sachverständigen bestellen, der zu prüfen habe, ob der Angeklagte bei den Notrufen schuldunfähig gewesen ist.

Das Ergebnis dieser Untersuchung hätte zu einer Sicherungsverwahrung führen können. "Es tut mir alles sehr leid. Ich nehme die Berufung zurück," entschied der Angeklagte. Damit ist das Urteil rechtskräftig - und die Stadt Erkrath wird in den kommenden Tagen ihre Rechnung dem Zustellungsweg übergeben. Bei einem Monatsverdienst des Täters von rund 800 Euro rechnet sie allerdings nicht mit einer Überweisung. "Wir werden versuchen, das Geld einzutreiben", sagt Hentschel.

Wie viele Fehlalarme sind im vergangenen Jahr bei der Feuerwehr eingegangen?

Was erwartet den, der den Fehlalarm ausgelöst hat?

Vogt: Der Missbrauch von Notrufen wird mit einer Strafanzeige geahndet. Wir berechnen die Kosten - wenn ein Löschzug ausrückt sind das 1045 Euro.

Hat ein Fehlalarm Auswirkungen für die Bürger?

Vogt: Ja, denn wenn der Rettungswagen nach Alt-Erkrath gerufen wird und in Millrath etwas passiert, dauert es länger, bis er am Einsatzort ist.