Erkrath: Viele offene Fragen bei Jugendamt und Tagesmüttern
Wegen einer Gesetzesänderung müssen Tagesmütter ihr Einkommen jetzt versteuern. Die Folgen für sie und die Stadt sind noch unklar.
Erkrath. "Neues Jahr, neues Glück" lautet ein gerne zitiertes Sprichwort. Doch für die Erkrather Tagesmütter ist mit dem Jahreswechsel eine Neuerung in Kraft getreten, die zumindest das berufliche Glück auf eine harte Probe stellen könnte.
Da in den Kindergärten nur eine begrenzte Anzahl an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zur Verfügung steht, wird ein nicht unerheblicher Teil der Betreuung von Tagesmüttern übernommen. Drei Euro pro Kind und Stunde ist der Lohn für die Betreuungskräfte. Seit dem ersten Januar müssen davon nun auch Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.
"Wir können noch nicht absehen, wie sich diese Gesetzesänderung in Erkrath auswirken wird", sagt der stellvertretende Amtsleiter Ulrich Dahlmann vom zuständigen Jugendamt. Eines ist für ihn aber jetzt schon sicher: "Dass wir Mehrkosten haben werden, ist klar."
Als Arbeitgeber der kommunalen Tagesmütter muss die Stadt sich nämlich an den Kosten für Kranken- und Unfallversicherung und den Rentenbeiträgen beteiligen. Wo das Geld dafür herkommen soll, ist noch nicht geklärt.
Dass Familienministerin von der Leyen vor einiger Zeit schon forderte, die Kommunen sollen die Tagesmütter besser bezahlen, hilft den Betroffenen dabei wenig. Denn mehr Geld aus Berlin gibt es nicht - die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen.
Aber was, wenn für drei Euro pro Stunde, abzüglich Steuern und Sozialabgaben keine Tagesmutter mehr arbeiten will? "Die Frauen sind schon verunsichert", sagt Ulrich Dahlmann. Angst vor einer Kündigungswelle hat er aber nicht. "Wie sich das alles auswirkt, wird sich aber erst in den nächsten Monaten zeigen, wenn wir Rückmeldung von den Tagesmüttern bekommen."
Der stellvertretende Amtsleiter sieht die Betreuung von unter Dreijährigen in Erkrath nicht in Gefahr. "Wir haben eine ausreichende Anzahl an Tagesmüttern", sagt er und ist auch guter Hoffnung, noch weitere Erkrather für die Kinderbetreuung zu gewinnen.
Damit die Betreuungskräfte durch die Gesetzesänderung am Monatsende nicht mit weniger Lohn für die gleiche Arbeit dastehen, müssten die Kommunen nach Schätzungen des Städte- und Gemeindebundes die Vergütung um zwei Euro pro Kind und Stunde erhöhen. Ob sich dafür, zusätzlich zu den Kosten für die Sozialbeiträge der Tagesmütter, Geld in der Stadtkasse findet, ist aber fraglich. "Das ist eine politische Entscheidung", sagt Ulrich Dahlmann. Entscheiden kann der stellvertretende Amtsleiter in solchen Fragen nicht.