Erkrath: „Wir wollen die Leitung verhindern“
CO-Pipeline: Dezernent Klaus-Dieter Holst nahm gestern zu dem Vorwurf Stellung, die Verwaltung habe die Brisanz des Themas verschlafen.
Erkrath. Auf den Vorwurf, die Verwaltung habe sich mit Einwänden gegen den Bau der CO-Leitung (zu) viel Zeit gelassen, reagiert Technischer Dezernent Klaus-Dieter Holst schwer allergisch. Nichts habe die Stadt verschlafen, schon gar keine Fristen zum Schutz ihrer Bürger.
"Wir haben am 15. Oktober 2004 erstmals von den Plänen erfahren", sagte Holst gestern im Gespräch mit der WZ. In dem Schreiben der Bezirksregierung sei die Rede von einer Leitung für wassergefährdende Stoffe gewesen - "mehr nicht. Das gilt für jede Ölleitung."
Die Brisanz von Kohlenmonoxid sei damals nicht erkennbar gewesen. "Wo war denn da die Landesbehörde, um uns zu informieren?", fragt Holst mehr rhetorisch. "Wir können diesen Sachverstand nicht vorhalten."
Erst mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens im August 2005 erinnerten sich Mitarbeiter der Feuerwehr an Stunden ihres Chemieunterrichts, in denen die Heimtücke von Kohlenmonoxid behandelt worden war. Holst: "Unterfeldhaus ist bei einem Gau unmittelbar betroffen." Die geplante Leitung soll im Osten des Stadtteils, parallel zur A 3, verlaufen.
Erkrath habe seine Bedenken gegen die Bayer-Pläne nie verhehlt, so Holst. Er innert sich an einen Erörterungstermin beim Regierungspräsidenten vom 14. März 2006, wo die von Erkrather Seite formuliert worden seien. "Da hat auch ein Feuerwehrmann aus Düsseldorf große Bedenken geäußert. Seitdem ist der Mann untergetaucht."
Dass der Planfeststellungsbeschluss, der aus 36 Ordnern besteht, die Ängste der betroffenen Städte nicht berücksichtigt, ändere nicht daran, "dass wir die Leitung verhindern wollen".
Die Möglichkeiten dafür sind indes recht übersichtlich: Da ist zu einem die Hoffnung, dass die Klagen zweier Privatleute, deren Anwälte die betroffenen Kommunen bezahlen, Erfolg haben - und die Möglichkeit, dass Erkrath selbst klagt. "Das können wir allerdings nur dann, wenn die Bezirksregierung vorzeitige Besitzanweisung anordnet." Was bedeutet, dass Erkrath verdonnert würde, die stadteigenen Flächen zur Verfügung zu stellen. Gegen die sofortige Umsetzung dieser Teilenteignung könnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil sprechen.