Formfehler: SchnelleAusschreibung unmöglich
Stelle des Kämmerers: Hauptsatzung der Stadt ist uneindeutig.
Mettmann. Eigentlich wollte und sollte der Mettmanner Rat die Ausschreibung für den Nachfolger des Kämmerers Reinhold Salewski auf den Weg bringen und festlegen, ob der neue Kämmerer ein Laufbahnbeamter oder ein Beigeordneter sein soll. Der Unterschied liegt in der Gehaltsstufe (A 16 beziehungsweise A 15). Zudem hat ein Beigeordneter mehr Befugnisse als ein Laufbahnbeamter. Der Beigeordnete als Kämmerer kann eine abweichende Meinung als der Bürgermeister haben, er ist Mitglied im Verwaltungsvorstand.
Deshalb hatte Bürgermeister Thomas Dinkelmann zu einer Sondersitzung des Rates eingeladen, denn die Stelle des Kämmerers muss zügig neu besetzt werden, Salewski geht Ende April in Pension. Doch ein formal juristischer Fehler verhinderte die schnelle Ausschreibung. Jan Söffing (FDP), hauptberuflich als Jurist tätig, hatte die Hauptsatzung der Stadt Mettmann unter die Lupe genommen und herausgefunden, dass sie nicht eindeutig festlegt, wie viele Beigeordnete denn im Rathaus ihr Brot verdienen dürfen. Es ist da von „mindestens einem Beigeordneten“ die Rede. Mettmann hat derzeit zwei Beigeordnete: den 1. Beigeordneten Dietrich Stang und den Beigeordneten und Kämmerer Reinhold Salewski. In der Hauptsatzung müsste es, so Söffing, sinngemäß lauten: „Die Stadt Mettmann hat zwei Beigeordnete“. Also eine klare Festlegung der Zahl und keine Aussage mit „mindestens“.
Die Konsequenz: Zuerst muss die Hauptsatzung in diesem Sinne geändert werden. Die Fraktionen warfen Söffing vor, mit diesem Antrag auf Änderung der Tagesordnung (also den Punkt „Wiederbesetzung Kämmerer“ abzusetzen) einen Schauantrag gestellt zu haben. „Sie hätten die Verwaltung und den Rat früher informieren müssen und nicht erst in der Ratssitzung“, schimpfte Florian Peters (SPD). Immerhin kostet so eine Ratssitzung zwischen 3000 und 5000 Euro. „Das Geld ist zum Fenster herausgeworfen worden“, sagte Fabian Kippenberg (CDU).
Söffing verwahrte sich gegen diese Vorwürfe. Es sei eine Unverschämtheit, ihm ein solches Vorgehen zu unterstellen. Er habe kurz vor der Ratssitzung den Sachverhalt geprüft und sei zu diesem Ergebnis gekommen. Der Erste Beigeordneter Dietrich Stang bestätigt dies. Der Rat muss also vor den Osterferien eine neue Hauptsatzung beschließen, dann folgt die Ausschreibung. cz