Mettmann Berufungsverfahren endet mit Freispruch
Mettmann/Wuppertal. · Wegen falscher Verdächtigung musste sich ein 26-Jähriger verantworten. Er hatte behauptet, sein Auto sei angefahren worden. Es war aber gar nicht beschädigt.
Ist da nun ein fremdes Auto gegen seinen Mazda geprallt, wie der Angeklagte behauptet hatte? Oder wollte er nur Kasse machen bei der Versicherung mit dem, was er gesehen haben will an einem Dezembertag 2017?
Für die damals von dem 26-Jährigen in die Schwarzbachstraße gerufenen Streifenbeamten scheint die Sache schnell klar gewesen zu sein: Sie konnten keinen Schaden am Auto des Angeklagten feststellen. Weil der allerdings gesagt haben soll, dass er einen Gutachter kenne, der den Schaden feststellen werde, flatterte ihm prompt eine von den Polizisten gefertigte Betrugsanzeige ins Haus. Später verhandelte das Amtsgericht dann „nur noch“ wegen falscher Verdächtigung und auch dort scheint man überzeugt davon gewesen zu sein, dass das vermeintliche Opfer eines angeblichen Auffahrunfalls der eigentliche Täter gewesen sei. 3000 Euro hätte der zu einer Geldstrafe verurteilte Mettmanner eigentlich bezahlen sollen, dagegen war er in Berufung gegangen. Diese wurde nun am Landgericht Wuppertal verhandelt und dort wurde der Mann freigesprochen.
Aber was war überhaupt passiert? Unstrittig war: Der Angeklagte hatte mit einem Kaffee in der Hand an seinem Küchenfenster gestanden, als er gesehen haben will, wie ein silberner Mazda beim Rangieren auf der Schwarzbachstraße gegen seinen BMW gestoßen sein soll. Er habe ein Geräusch gehört, beide Autos hätten gewackelt und der vermeintliche Unfallverursacher habe kurz angehalten, um dann schnell wegzufahren. Auf dem Weg ins Wohnzimmer will er sich das Kennzeichen gemerkt haben. Dass es falsch war, sollte sich später herausstellen. Die Polizeibeamten jedenfalls konnten keinen Schaden am BMW feststellen.
Als der Angeklagte ihnen erzählte, dass er vor Monaten einen ähnlichen Unfall gehabt habe, nahm das Unheil seinen Lauf. Damals will der 26-Jährige aus einer Bankfiliale gekommen sein, als ihn eine Frau darauf hinwies, sein Auto angefahren zu haben. Er selbst habe keinen Schaden sehen können und auch die Polizeibeamten hätten nichts gefunden. Ein dennoch eingeschalteter Gutachter habe eine Delle an seinem Auto festgestellt, die Versicherung habe daraufhin 1600 Euro überwiesen. Danach sei für ihn klar gewesen: „Ich vertraue eher einem Gutachter als der Polizei.“
Für den Freispruch entscheidend war nun die Aussage einer hinzugezogenen Gutachterin: Die hatte zwar keinen Schaden am BMW des Angeklagten festgestellt, aber seine Version der Geschichte dennoch für möglich gehalten. Man spreche in einem solchen Fall von einem „beschädigungslosen Kontakt“ – möglicherweise ausgelöst durch den Zusammenstoß zweier Reifen.