Mettmann Wanderweg ist jetzt eine Sackgasse
Mettmann. · Die Privateigentümer der Winkelsmühle haben den Wanderweg A1 gesperrt. Das dürfen sie. Wanderer sind verärgert, der Kreis ist nun unter Zugzwang.
Birgit Hünig traute ihren Augen kaum. Am Freitag noch war sie auf dem Hauptwanderweg im Neandertal ohne Probleme entlang gegangen, doch am Montag war er in Höhe der Winkelsmühle plötzlich verbaut. Pflanzungen und ein Zaun bilden eine Barriere und signalisieren: Hier geht’s nicht mehr weiter.
Dabei führt über diesen Weg (A 1 beziehungsweise X 30) eine der Entdeckerschleifen des Neanderlandes. Er ist also Teil des touristischen Konzeptes des Kreises Mettmann. Entsprechend groß ist der Ärger: Viele Wanderer und Spaziergänger, die Hinweisschilder auf die Sackgasse vermissen, haben sich bereits beim Kreis über die Sperrung beschwert.
Auch von Karl-Ernst Rösner: „Dass der Weg zu ist, ist eine Katastrophe“, sagt der ehemalige Sportreferent des Kreises Mettmann. „Ich hoffe, dass da jetzt etwas geschieht, zumindest ein Ersatzweg.“ in Jahre währender Rechtsstreit zwischen den jetzigen Privateigentümern der Winkelsmühle und dem Kreis Mettmann ging der Sperrung voraus. Einst gehörte die Winkelsmühle dem Zweckverband Neandertal. Nach dessen Auflösung ist der Kreis Rechtsnachfolger des Zweckverbands und damit in die aktuelle Auseinandersetzung involviert.
1997 wurde die Winkelsmühle an Privatleute verkauft – mit dem Wanderweg, der zwischen den beiden Brücken Teil des Grundstücks ist. 2001 kam die Winkelsmühle an die heutigen Besitzer. Die Namen der Eigentümer sind bekannt, sie möchten in der Öffentlichkeit nicht genannt werden. Doch sie freuen sich, von ihrer eigenen Sicht der Dinge berichten zu können: „Der Publikumsverkehr wird immer mehr. Er hat gerade in den letzten Monaten ordentlich zugelegt“, berichtet der Ehemann. Dabei gehen die Wanderer nicht nur an dem Gebäude vorbei. Einige davon – „die schwarzen Schafe“ – missachten die Privatsphäre, betreten das Gelände, öffnen die Türen, schauen durch Fenster. „Wir sahen uns gezwungen, uns zu schützen“, sagt er.
Drei Parteien leben in den Gebäuden der Winkelsmühle, sie alle leiden unter neugierigen Besuchern, die dreist und im wahrsten Sinne des Wortes grenzüberschreitend sind. Vertrackt: Eine Einfriedung, also einen Zaun, der einen Sichtschutz verspricht, dürfen die Eigentümer nicht errichten, da er den Blick auf das historisch bedeutsame Ensemble stört.
Daher habe man dem Kreis vorgeschlagen, die Lage des Weges in Höhe der Winkelsmühle zu ändern. Doch auch das ist nicht so ohne Weiteres möglich, befindet sich doch das Gelände in einem Naturschutzgebiet. Zehn Jahre lang währte der Rechtsstreit, an dessen Ende nach Angaben der Sprecherin des Kreises Mettmann, Daniela Hitzemann, ein „Teils-teils“-Schiedsspruch stand: So lange der Weg existiert, müssen die Eigentümer zulassen, dass Wanderer ihn nutzen. Beseitigen die Eigentümer aber den Wanderweg – und das ist ihnen erlaubt – dann dürfen die Spaziergänger über dieses Gelände nicht mehr gehen. Weil die Zahl der Freizeitsportler aber in den vergangenen Monaten zunahm, ließen die Eigentümer den Worten nun Taten folgen und bepflanzten den Weg. „Das ist jetzt unser Garten“, sagt der Ehemann – nicht ohne darauf zu verweisen, dass man nach wie vor damit einverstanden wäre, einen alternativen Wanderweg anlegen zu lassen, der nur weiter als bisher um die Winkelsmühle herumführen muss.
Mitarbeiter des Kreises werden die Lage begutachten, sagt Hitzemann. „Wir wissen selber, wie wichtig dieser Weg ist. Natürlich soll das nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“ Eine alternative Wegführung zu finden, das gehe aber „nicht von heute auf morgen“, dazu müssen erst der Kreistag und seine Ausschüsse Beschlüsse fassen. Und das ist ein langer bürokratischer Akt. Derweil schaffen die Wanderer Tatsachen: Sie suchen sich einen Weg durch die Büsche oder klettern um den Zaun herum.