Mehr als zwei Promille 63-Jähriger nach Angriff auf Beamte vor Gericht

Mettmann/Wuppertal · Nach einem Kameradentreffen lief der Mettmanner auf der Düsseldorfer Straße beinahe vor ein Auto. Danach war er mit der Polizei aneinandergeraten.

Der 63-Jährige muss sich vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nach einem offenbar „feuchtfröhlichen“ Kameradschaftsabend war er im Mai 2023 in der Düsseldorfer Straße aus dem Bus gestiegen und dort beinahe vor ein Auto gelaufen. Nun fand sich der 63-Jährige wegen Beleidigung und wegen des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte auf der Anklagebank des Wuppertaler Landgerichts wieder.

An jenem Abend war die Lage offenbar aus dem Ruder gelaufen, nachdem der Mettmanner auf das Auto eingeschlagen hatte, in dem eine von dem unerwarteten Angriff verängstigte Frau gesessen hatte. Sie hatte den Angeklagten offenbar mit Lichthupe warnen wollen, der wiederum will das als Aufforderung verstanden haben, einfach weiterzugehen. Einen Zusammenstoß hatte die Fahrerin gerade noch verhindern können, als der 63-Jährige laut schreiend hinter dem Auto hergelaufen und den Wagen an der Ampel schließlich eingeholt haben soll. Dort schlug er auf Scheibe ein, als ebenfalls an der Ampel wartende Streifenpolizisten der Fahrerin zu Hilfe eilten.

Den Ausweis wollte er nicht vorzeigen. Als sie ihn daraufhin durchsuchen wollten, schlug der Mettmanner gegen die Arme der Polizisten, die den renitenten Mann daraufhin zu Boden brachten und kurz darauf mit zur Wache nahmen. Dort wurden zwei Promille festgestellt, was dem Alkoholisierten offenbar nicht anzumerken war. Die Polizeibeamten hatten bei ihrer Vernehmung jedenfalls davon gesprochen, dass sie den Angeklagten damals als „bewusstseinsklar“ und „mit geordneten Denkabläufen“ angetroffen hätten. Allenfalls eine leichte Alkoholfahne sei festgestellt worden, allerdings sei der 63-Jährige unübersehbar renitent aufgetreten. Sie hätten erst lange mit ihm diskutiert, um eine Konfrontation zu vermeiden, später seien sogar noch Kollegen aus dem Sonderdienst hinzugekommen. Der Angeklagte soll erst die Autofahrerin und dann auch die Polizisten beleidigt haben.

Noch bei Gericht hatte der Mettmanner davon gesprochen, die Beamten seien „charakterlich ungeeignet“ für ihren Job und keinesfalls habe er selbst „die Hand gegen den Staat“ erhoben. Nach der Verurteilung beim Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2700 Euro lenkte er nun in der Berufungsverhandlung ein: Ja, das sei alles so gewesen, wie es ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde. Allerdings könne er als Bürgergeldempfänger eine solche Strafe nicht bezahlen. Vom Berufungsrichter bekam er daraufhin zu hören, dass er das mit der Staatsanwaltschaft als vollstreckender Behörde klären müsse. Im Übrigen sei ihm wegen der erheblichen Alkoholisierung schon verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen worden.