Haan: Drei Dealer wurden vom Gericht in Velbert wegen Drogenhandel verurteilt

Zwei Haaner und ein Hildener haben in Haan kiloweise Marihuana verkauft. Dafür erhielten sie gestern Haftstrafen, zum Teil auf Bewährung.

Haan/Velbert. Zwei Haaner und ein Hildener standen gestern vor dem Velberter Schöffengericht, weil sie in Haan an einem schwunghaften Handel mit Marihuana beteiligt gewesen sein sollen. Die Verfahren waren allerdings nur Teil eines ganzen Komplexes von Rauschgiftdelikten, die zurzeit bei verschiedenen Gerichten der Region zur Verhandlung anstehen. Unter anderem muss sich seit einigen Tagen ein 36 Jahre alter Haaner als mutmaßlicher Haupttäter vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.

In den drei Verfahren gegen die allesamt Drogen konsumierenden und teils einschlägig vorbestraften Angeklagten stand gestern ein Halbbruder des 36-Jährigen als erster vor dem Schöffengericht. Dem 29-Jährigen legte die Staatsanwaltschaft zur Last, zweimal Marihuana für insgesamt fast 5.000 Euro verkauft zu haben, was der Haaner auch zugab.

An Details wollte er sich aber nicht erinnern, was ihm das Gericht aber nicht glaubte. Auch die Behauptung, er sei bei dem Deal "zugedröhnt" gewesen, zweifelte die Kammer an. Es sei schwer zu glauben, dass der Angeklagte nach eigener Aussage ohne jede Therapie inzwischen von den zuvor regelmäßig konsumierten Amphetaminen losgekommen sei. "Die Geschichte knirscht", meinte der Vorsitzende Richter. Letztlich verhängte das Gericht eine zweijährige Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Erheblich dicker kam es für einen 31 Jahre alten Marokkaner. Der Hildener hatte bereits mehrfach wegen verschiedener Straftaten, darunter auch Rauschgiftvergehen, vor Gericht gestanden und befand sich während der Tat noch in der Bewährungszeit. Erst nachdem der Richter ihn darauf hingewiesen hatte, dass der 36-jährige Hauptangeklagte gegen ihn aussagen werde, räumte er ein, diesem Marihuana verkauft zu haben.

Der Hildener sah sich allerdings als Mittler zwischen einem Verkäufer aus Düsseldorf und dem 36-Jährigen. Nach dessen Aussage sprach das Gericht dem Nordafrikaner jedoch eine aktive Rolle zu, glaubte außerdem dem Haaner, dass bei dem Geschäft zwei Kilogramm für fast 8.000 Euro den Besitzer wechselten und nicht nur eines, wie der Hildener angab. Das Urteil: drei Jahren und drei Monate Haft.

Glimpflich endete das dritte und letzte Verfahren des Tages gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Haan, der ebenfalls nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Bedrängt von einem Tatbeteiligten, der dringend Stoff zum Verkauf benötigte, und einem Dealer, habe er den Kontakt hergestellt, räumte der Mann ein.

Das Geschäft - ein Kilogramm Marihuana gegen 4.000 Euro - lief in seiner Wohnung ab, wobei der Angeklagte aber nicht anwesend war und nach eigener Aussage auch keine Provision erhalten hatte. Das Gericht wertete dies als Beihilfe zum Drogenhandel und beließ es bei einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Geldstrafe von 1.200 Euro.