Hilden/Langenfeld: Acht Unfälle provoziert und abkassiert

Das Amtsgericht Langenfeld hat am Dienstag zwei Hildener zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Hilden/Langenfeld. Acht gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Betrug wurde den beiden Hildenern vorgeworfen, die sich am Dienstag vor dem erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts Langenfeld verantworten mussten.

Die Angeklagten provozierten durch Vollbremsungen und Spurwechsel zwischen dem 13. Juni 2005 und dem 17. August 2008 mehrere Auffahrunfälle in Düsseldorf und Hilden, um anschließend Versicherungsgelder zu erhalten. Bei einem dieser Manöver am 1.Juli2008 an der Düsseldorfer Straße in Hilden erlitt ein Rollerfahrer schwere Verletzungen, unter anderem einen Unterschenkelbruch.

Aufgrund der zahlreichen Tatvorwürfe sowie einiger potenzieller Zeugen waren vom Gericht bereits vier weitere Verhandlungstermine angesetzt worden. Nach einem einstündigen Gespräch der Rechtsanwälte mit dem vorsitzenden Richter Strauß und einem weitreichenden Geständnis der beiden Angeklagten konnten aber bereits nach der ersten Sitzung rechtskräftige Urteile gesprochen werden: Der Angeklagte B. (29) wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, D. (26) erhielt ein Jahr und vier Monate ebenfalls zur Bewährung.

B., dem sieben gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, sechs Fälle von Betrug sowie fahrlässige Körperverletzung am Rollerfahrer zur Last gelegt wurden, zeigte sich nach dem Urteilsspruch ebenso wie D.(zwei gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und zwei Betrugstaten) sichtlich erleichtert.

Der Richter hielt den Männern in seiner Urteilsbegründung zugute, dass sie nicht vorbestraft waren und ihre Taten zum Teil relativ lange zurückliegen. "An einer Freiheitsstrafe aber sind wir aufgrund der teils enormen kriminellen Energie nicht vorbeigekommen", sagte der Richter.

Die Männer gaben die Taten größtenteils zu. Einzig der Vorfall mit dem Rollerfahrer sei - anders als in der Anklage behauptet - ein "echter" Unfall gewesen: "Ich habe ihn einfach nicht gesehen", gab B. zu Protokoll. Zu Verhandlungsbeginn legte er von der Rheinbahn eine Einstellungszusage als Busfahrer vor - auch die dadurch bedingte gute Sozialprognose wurde vom Richter positiv bewertet und begünstigte das Urteil.