Hochdahl: Freie Fahrt in der Willbeck
Die Verwaltung lehnt einen Bürgerantrag ab, weil Busse nicht durch „Rechts vor links“ eingebremst werden dürfen.
Hochdahl. Als Anwohner der Isarstraße sind Gerhard Eggert die Verkehrsbedingungen auf Hackberger- und Willbecker Straße bestens vertraut. Was er da in den vergangenen Jahren beobachtet hat, gefällt ihm gar nicht: Motorradfahrer auf der Suche nach maximaler Schräglage stören ihn ebenso wie Autofahrer, die keine Anlieger sind und seiner Meinung nach trotzdem das Wohngebiet befahren.
Als im Oktober ein Tempolimit für die Fuhlrottstraße im Fachausschusses diskutiert wurde, entschloss Eggert, von seinem Recht Gebrauch zu machen, einen Bürgerantrag zu stellen. Die Zentralforderung lautet, den kompletten Verlauf von Hackberger- und Willbecker Straße mit einer Rechts-vor-Links-Regelung zu versehen.
Freunde bei der Verwaltung hat er mit diesem Ansinnen nicht gefunden. Sie lehnt Eggerts Antrag rundherum ab. An Gründen für diese Haltung mangelt es nicht. Einer sticht alle anderen aus: "Wo Busse fahren, ist das nicht zulässig", sagte am Freitag Tiefbauamtsleiter Peter Heffungs, der auch Chef der Straßenverkehrsbehörde ist.
Gemeint ist "Rechts- vor-links". "Die Rheinbahn hat außerdem in einer Stellungnahme betont, dass sie bei einer solchen Verkehrsregelung ihren Fahrplan nicht mehr aufrecht erhalten könne", so Heffungs.
Wenn Busse nicht durch die Vorfahrtsregelung ohne Verkehrsschilder eingebremst werden dürfen, steht der Bürgerbus, der ab Mitte dieses Jahres fahren soll, vor einem Problem: Er soll über die Friedrichstraße zum Nordbahnhof fahren. Auf dem Weg dorthin gilt aber auch "Rechts-vor-links".
Zurück in die Willbeck: In ihrer Stellungnahme zum Bürgerantrag von Gerhard Eggert weist die Verwaltung darauf hin, dass "sich auf der Hackberger Straße - inklusive aller Einmündungen - zwischen 1. Januar 2008 und 31.Oktober 2009 ein meldepflichtiger Verkehrsunfall ereignet hat".
Auf der Willbecker Straße sei es im gleichen Zeitraum zu sieben Unfällen gekommen. Alle insgesamt acht Unfälle seien jedoch nicht auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen gewesen.
Außerdem weist Heffungs darauf hin, dass "Rechts vor links" in der Willbeck Unfälle produzieren könnte, wo es jetzt keine gibt. Der Ausbau von Willbecker- und Hackberger Straße unterscheide sich so deutlich von den abgehenden Straßen, dass Autofahrer auch nach geänderter Verkehrsregelung meinen könnten, Vorfahrt zu haben.