Wetterunabhängiger Lohn Dank Gewerkschaft Ausfallgeld für Dachdecker im Kreis Mettmann bei extremer Hitze

Kreis Mettmann · In vielen Berufen spielen die Wetterbedingungen eine rolle. Ist es etwa zu heiß, sind Dachdecker nicht berufstätig. Warum das keine Einbußen beim Gehalt bedeutet.

Dachdecker bekommen bei Hitze dank der IG Bau ein Ausfallgeld.

Foto: dpa-tmn/Markus Scholz

(von) In vielen Betrieben beginnt die Vorbereitung auf sommerliche Hitzewellen lange, bevor die Temperaturen steigen. Sie umfasst langfristig geplante, aufwendige Vorhaben. Wird es im Sommer heiß, sind kurzfristige Maßnahmen gefragt, etwa die Anpassung von Dienstplänen. Hitzefrei bekommen beispielsweise Dachdecker im Kreis Mettmann. Denn sie arbeiten ziemlich weit oben – und oft in ziemlich praller Sonne.

Die etwa 620 Dachdecker im Kreis Mettmann erleben es derzeit in der Schönwetterperiode. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken: „Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann müssen auch die Profis runter vom Dach. Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor“, sagt Tino Brüning von der Dachdecker-Gewerkschaft IG Bau Düsseldorf.

Wichtig dabei: „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, erklärt der Vorsitzende. Die Beschäftigten bekommen ein sogenanntes Ausfallgeld – eine Art „Extremwetter-Ersatzlohn“. Das sind dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG Bau und Arbeitgeber haben mit diesem Deal die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch quasi wetterfest gemacht.

„So ein Wetter-Puffer für die Lohntüte ist für Dachdecker als Open-Air-Jobber wichtig.“ Das Ausfallgeld gibt es, wird das Wetter vom April bis November extrem: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden „auf dem Lohnkonto aufgefangen“. Die Auszahlung erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online unter www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld im Netz.

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