Keine Extrawurst für St. Martin
Die Werbegemeinschaftenwollen von Gebühren befreit werden, wenn sie Feste ausrichten, die Werbung für die Stadt sind.
Erkrath. Wenn die Werbegemeinschaft Hochdahl am kommenden Wochenende den Martinsmarkt ausrichtet, erfreut das nicht nur die Besucher. Warm ums Herz wird es auch der Verwaltung, denn die kassiert mit. Rund 500 Euro sind von der Werbegemeinschaft zu entrichten.
"Das ist ein bunter Strauß von Genehmigungen, die für eine solche Veranstaltung erteilt werden müssen", sagt Sylke Sackermann, die Leiterin des Ordnungsamts. Da werden Gebühren für die Gewerbeordnung fällig, eine Rechnung nach dem Gaststättengesetz wird ausgestellt, damit die Budenbetreiber Becher überhaupt mit Glühwein füllen dürfen - und wenn eine Bühne aufgebaut wird, findet sich auch für deren Nutzung ein Gebührenpassus.
Eine Regelung, mit der die Vorsitzende der Werbegemeinschaft Hochdahl, die Buchhändlerin Sara Willwerth, nur begrenzt einverstanden ist: "Wenn es um einen verkaufsoffenen Sonntag geht, kann ich das ja verstehen. Beim Martinsmarkt ist das jedoch etwas anderes." Das sei schließlich mehr eine kulturelle und vereinsfördernde Veranstaltung denn kommerzielles Treiben. "Da sind Fördervereine und Verbände beteiligt. Außerdem sind solche Veranstaltungen eine gute Werbung für die Stadt." Also könne die auf Gebühren verzichten.
"Können wir nicht", kontert Sackermann. Sie kenne zwar das Ansinnen nach städtischer Unterstützung solcher Feste - "nach den Satzung sind die Gebühren jedoch zu erheben. Da habe ich keinen Spielraum, weil wir uns auf der Ebene des Landes- und Bundesrechts bewegen." Abweichungen davon seien eine politische Entscheidung und damit nicht ihre Sache.
Folglich ist der Bürgermeister gefordert, Stellung zu beziehen. Was so klingt: "Unser Handlungsspielraum ist begrenzt." Außerdem stelle sich die Frage, "was ist förderungswürdig?" Die Möglichkeit, Werbegemeinschaften auf einem kleinen Umweg die Gebühren zu erstatten, "ist doch viel zu durchschaubar und außerdem rechtlich fragwürdig." Schon eher könne er sich mit der Lösung anfreunden, den Ausrichtern von Festen wie dem Weihnachtsmarkt einen pauschalen Betrag zu geben. Andererseits müssten auch Gemeinnützige Organisationen Miete für die Stadthalle bezahlen.
An dieser Stelle wäre der Eindruck falsch, die Werbegemeinschaft sei bedürftig und könne die 500 Euro Gebühren nicht stemmen. Über 14 Standbetreiber haben sich für den Markt angemeldet. Bei Standgebühren von über 100 Euro dürfte kein Defizit in der Kasse der Einzelhändler klingeln.