Ab 19. August für den Landeszuschuss bewerben 2000 Tausender für das Engagement gegen Einsamkeit

Kreis Mettmann · Viele Ideen und Projekte könnten eine Anschubfinanzierung gebrauchen.

Die Landesregierung fördert Projekte und Ideen gegen Einsamkeit – mit 2000 mal 1000 Euro.

Foto: dpa/Sina Schuldt

(dne) An guten Ideen mangelt es nur manchmal, an einem finanziellen Anschub eher öfter. Deshalb nimmt die Landesregierung zwei Millionen Euro in die Hand und teilt die Summe auf in 2000 mal 1000 Euro. Ab dem 19. August können engagierte Ehrenamtler, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen einen Antrag auf Förderung im Rahmen des diesjährigen Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen.

Nachdem bislang Sportvereine bedacht wurden, geht es nun um das soziale Engagement. Das Förderprogramm ist Teil der Kampagne „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“ Das diesjährige Thema des Förderprogramms lautet: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Einsamkeit ist die neue soziale Frage unserer Zeit. Sie schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Kampf gegen Einsamkeit will die Landesregierung Aufmerksamkeit schaffen, aber auch die Menschen vor Ort unterstützen.“ In den Genuss der Förderung sollen all jene kommen, die sich schon heute gezielt gegen Einsamkeit einsetzen und ihre Mitmenschen dadurch vor sozialer Isolation bewahren. Diese Arbeit möchte die nordrhein-westfälische Landesregierung anerkennen, teilt der Ministerpräsident mit.

Die für Sport und Ehrenamt zuständige Staatssekretärin Andrea Milz hofft, dass mit den vielen, kleinen Förderbeträgen „Großes erreicht werden kann“. Denn sie hat festgestellt, dass sich „immer mehr Menschen einsam fühlen. Das passiert nicht irgendwo, sondern mitten in der Gesellschaft, in der Nachbarschaft.“ Dabei lebe die Gemeinschaft von Achtsamkeit und aktivem Miteinander.

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten. Als Beispiele werden Begegnungsorte genannt, die geschaffen werden oder auch Angebote, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Förderfähig sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen.

Das Förderprogramm richtet sich dabei ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen. Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren gibt es online.

(dne)