Städte lehnen ab Neandertaler-Ampelmännchen ade
Kreis Mettmann. · Die Städte im Kreisgebiet zeigen sich vom Neandertal-Ampelmännchens nur wenig begeistert. Auch rechtlich gibt es Bedenken. Der Kreis setzt auf weitere Gespräche.
Dem Neandertaler bleibt eine neuzeitliche Karriere als flächendeckend eingesetztes Ampelmännchen im Kreis Mettmann wohl verwehrt. Das erschließt sich aus einer Zusammenfassung, die Barbara Bußkamp, Kulturreferentin des Kreises Mettmann, am 2. September dem Kreisausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus zur Abstimmung vorlegen wird. Offenbar gibt es in den zehn kreisangehörigen Städten nur eine geringe Bereitschaft, diese Idee umzusetzen – und wenn, dann auch nur an ausgewählten
Orten.
Einen entsprechenden Vorschlag hatten die zur „UWG-ME“-Fraktion zusammengefassten unabhängigen Wählergemeinschaften im Kreistag Ende vergangenen Jahres eingebracht. Brigitte Hagling von der UWG-ME sah in Fußgängerampeln, die vom Piktogramm des Neandertalers geziert würden, ein „Alleinstellungsmerkmal für das Neanderland“.
Eine Ausstattung aller Ampeln im Kreis sei rechtlich nicht zulässig
Der Finanzierungsbedarf dafür wäre überschaubar. Je Schablone würden inklusive Montage Kosten in Höhe von 70 Euro anfallen. Allein der Kreis hat 700 Fußgängerampeln in seiner Verantwortung, so dass er mit Gesamtkosten von 49 000 Euro rechnet. Allerdings monierte das Straßenverkehrsamt, dass es rechtlich nicht zulässig sei, alle Fußgängerampeln im Kreisgebiet entsprechend auszustatten. Der Landrat bat auch die kreisangehörigen Städte um ihre Stellungnahme – sie sind die verkehrsordnenden Behörde, ohne die eine solche Entscheidung nicht zu treffen ist. Es dauerte einige Zeit, bis alle zehn Antworten eintrudelten, jetzt aber sind sie da. „Die beiden Städte, die dem Neandertal am nächsten liegen und sich als ,Neandertal-Stadt’ (Mettmann) und als ,Tor zum Neandertal’ sowie als ,Fundort des Neanderthalers’ (Erkrath) bezeichnen, lehnen die Einführung von Neandertaler-Ampelmännchen momentan ab“, konstatiert trocken Kulturreferentin
Bußkamp.
Erkrath sieht ein „Fehlen eines unmittelbaren Bezuges zum Neandertal“. Mettmann verweist auf den ablehnenden Beschluss des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 20. März dieses Jahres. Aus Haan heißt es, „dass das Motiv des Neandertalers als identitätsstiftendes Motiv für die Stadt Haan weniger geeignet ist.“ Ratingen beurteilt die Verbundenheit mit dem Neandertaler als „nicht besonders ausgeprägt. Insofern würde hier ein Neandertaler-Ampelmännchen nicht zünden.“ Und die Stadt Wülfrath verfügt nur über eine einzige eigene Ampel. Die allerdings befinde sich an einer Stelle, „die keinen Bezug zum Neandertal hat“. Daher winkt man auch dort
dankend ab.
Einzig Heiligenhaus, Hilden, Monheim und Velbert können sich den Austausch an ausgewählten Ampeln vorstellen. Langenfeld würde das Neandertaler-Symbol in unmittelbarer Nähe zum Neanderlandsteig – dem Wanderweg durch den Kreis Mettmann – einsetzen. Ähnliches schlagen die Städte Monheim und Heiligenhaus vor.
„Allerdings ist aus Sicht der Verwaltung fraglich, ob Fußgänger in den am entferntesten vom Neandertal gelegenen Städten die gedankliche Verbindung zum Neandertal nachvollziehen können“, zweifelt der Kreis. Daher will er jetzt noch einmal das Gespräch suchen – unter anderem mit dem Landesbetrieb Straßenbau, der es in einem Schreiben an die Stadt Mettmann vom 4. Februar dieses Jahres aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte, die Fußgängerampeln in unmittelbarer Nähe des Neanderthal Museums umzurüsten. Und auch mit den Städten Mettmann und Erkrath wollen Vertreter des Kreises Mettmann noch einmal reden. Denn eine Umrüstung der Ampeln in Hilden, Monheim, Heiligenhaus und Langenfeld mache nur Sinn und erschließe sich auch nur dann den Fußgängern, wenn auch die Ampeln „im und am Neandertal ausgetauscht würden“, glaubt Bußkamp.