Künftig sollen nachts mehr Taxis fahren

Die Nachtbereitschaft gilt jetzt auch in „Städten ohne nennenswertes Nachtleben“ — etwa Wülfrath oder Heiligenhaus.

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Kreis Mettmann. Messer-Attentat auf Oskar Lafontaine, deutsche Wiedervereinigung und Matthias Reim singt „Verdammt ich lieb Dich“: Das war 1990 in Deutschland. Im Kreis Mettmann wurde Ende Mai 1990 die neue Taxiordnung vom Kreistag beschlossen. Sie hielt 28 Jahre alt. Am Donnerstag entschied der Kreistag über eine neue Satzung, die die Droschken-Betreiber strikter an die Kandare nimmt. Im Sinne der Bürger soll der Taxibetrieb unter der Woche nun nicht mehr um 24 Uhr eingestellt werden. Stattdessen gibt es im Zweifel eine Bereitschaft bis 1 Uhr und Vorbestellungen, die auch in den Stunden danach abgearbeitet werden.

Beschwerden eines Bürgervereins, Klagen von Gastwirten und empörte Anrufe von Bürgern, die zu Fuß nach Hause gehen oder sich andere Mitfahrgelegenheiten suchen mussten, weil kein Taxi mehr kam, hatten die Kreisverwaltung aufhorchen lassen. Beamte befragten daraufhin die Taxiunternehmer. Dabei kam heraus: Seit der Einführung des Mindestlohns lohnt es sich aus Sicht der Arbeitgeber nicht mehr, einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb aufrecht zu erhalten. Das gelte vor allem für rollende selbstständige Solisten: ein Mann, ein Auto, kein ausreichendes Auskommen in der Nacht, um einen Lohnkutscher zu bezahlen.

Die Personalkosten einer Nachtschicht in der Woche sind höher als die zu erwartenden Einnahmen. Also ließen die Konzessionsinhaber ihre Diesel lieber in der Garage, als im Nachtfahrmodus draufzahlen zu müssen — soweit die Unternehmer-Argumentation.

Sie gilt nicht in allen zehn kreisangehörigen Städten, sondern vor allem in solchen „ohne nennenswertes Nachtleben“, wie es in der Verwaltungsvorlage imageschonend verklausuliert heißt. Dem Vernehmen nach litten vor allem Heiligenhaus und Wülfrath unter einem Taximangel ab der Geisterstunde. Das Problem nach der alten Taxiordnung benennt der Rechtsdezernent des Kreises, Nils Hanheide: „Bislang hatten wir als Konzessionsgeber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Taxiunternehmern.“

Das ändert sich jetzt. Der neu formulierte Paragraph 2 über den Dienstbetrieb besagt: „Die Betriebspflicht schließt eine lückenlose Nachtdienstbereitschaft ein, die auch in Kooperation mit anderen Unternehmern am Ort gewährleistet werden kann.“ Dahinter steht der Grundgedanke der Änderung: Der Kreis Mettmann könnte nun säumige Taxiunternehmer abstrafen, das ist die Abteilung „Peitsche“. Zugleich aber erkennt die Behörde auch die Betriebs-Bedingungen an. Wie der Rechtsdezernent Hanheide ausführt, ist allen Beteiligten nicht an einer Eskalation gelegen, sondern an einer einvernehmlichen Lösung für das Problem.

Was aber bedeutet das ganz praktisch für die Feten-Gänger an einem Dienstag in Wülfrath? Kunden sollten sich ein Taxi vorbestellen, zum Beispiel auf 2.30 Uhr in der Frühe. Solche Fahrten würden von allen Unternehmern angenommen und abgearbeitet, heißt es im Kreishaus. Bis ein Uhr werde die allgemeine Fahrbereitschaft aufrechterhalten. Wer sich spontan zu einer Fahrt in die aufgehende Morgensonne entschließt, findet auch nach der Änderung der Taxiordnung unter Umständen keinen Transport mehr. Schlechte Zeiten für unorganisierte Nachtschwärmer.