Politik in Mettmann Feuerwehr-Ausschuss beschließt neue Gebührensatzung für Rettungsdienst

Mettmann · Neben gestiegenen Anforderungen des Kreises ist der Umbau an der Willetstraße einer der Gründe.

Vom Autohaus zur Feuer- und Rettungswache auf Zeit: Momentan werden die Details des Umbaus geklärt.

Foto: Dirk Neubauer

Der Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe hatte eine kurze letzte Sitzung des Jahres. Darin wurden ohne große Aussprache eine neue Abfallsatzung und eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst beschlossen. Für den Rettungsdienst steigen die Gebühren in 2023 stark an, was auf neue Kreis-Vorgaben und den Ausbau eines Ex-Autohauses zur Interims-Wache zurückzuführen ist.

Die Gebührensatzung (Entwässerung, Abfall, Straßenreinigung, Friedhof und Markt) steht unter Vorbehalt, da die Landesregierung an einem neuen Gesetz arbeitet.

Zur Interimsfeuer- und Rettungswache in der ehemaligen Mercedes-Benz-Vertretung an der Willettstraße 1 berichtete Baudezernent Kurt Werner Geschorec. Die Stadt werde das Gebäude zum 1. Januar 2023 anmieten, doch seit dem Ratsbeschluss ist nicht mehr viel Neues nach außen gedrungen. Geschorec verriet, dass ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr die Aufgabe übernommen habe, mit den Planern die nötigen Umbauten und die Erneuerung oder Ergänzung von technischen Anlagen zu verhandeln. „Das wäre eigentlich die Aufgabe des festangestellten städtischen Personals, aber da kommen wir leider nicht zu“, so Geschorec. Deshalb sei Feuerwehrmann Dirk Fischer „laut und lobend zu erwähnen“.

Standort soll als Interimslösung für sechs Jahre genutzt werden

Zu dem Zeitplan und den Kosten sagt Geschorec nichts, in der Vorlage zu den Rettungsdienstgebühren findet sich jedoch eine Angabe für die Kosten des Umbaus von 2,4 Millionen Euro. Der Standort soll als Interimslösung für sechs Jahre genutzt werden, bis der Neubau am Peckhaus fertig ist.

Der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises sieht vor, dass die Stadt Mettmann zwei Rettungswagen, RTW, im 24-Stunden-Dienst, einen RTW im Schichtbetrieb sowie einen Krankenwagen, KTW, und zwei Ersatzfahrzeuge vorzuhalten hat. Dadurch steigen Personal- und Beschaffungskosten, zusätzlich zu den Kosten für Aus- und Weiterbildung von Rettungskräften sowie für Instandhaltung und Abschreibungen. Die Gebühr für einen RTW-Einsatz wird von 619,23 auf 763,64 Euro erhöht, die Gebühr für die Nutzung eines KTW steigt von 320,29 auf 584,64 Euro. Die Verhandlungen mit dem Landesverband der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen seien allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Gebühren wurden nach alter Gesetzeslage kalkuliert; sobald das Land ein Urteil des OVG umgesetzt hat, sollen sie neu berechnet werden.

Für Abfallbeseitigung, Entwässerung, Straßenreinigung, Wochenmarkt und Friedhof gelten zunächst weiterhin die Gebühren von 2022.