Heizen in Mettmann Fernwärmerebellen drohen mit dem Verwaltungsgericht

Mettmann · Die Fernwärmegruppe West möchte den Vertrag zwischen der Stadt und der Rhenag einsehen. Dies wurde ihr am 5. Januar erneut verweigert. Nun droht ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Über Preise und Umweltbelastung der Fernwärme am Laubacher Feld streitet ein Teil der Nutzer schon lange mit der Stadt und der Rhenag. Nun drohen sie mit einem Verwaltungsgerichtsverfahren.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Die Fernwärmegruppe Mettmann-West hat Bürgermeisterin Sandra Pietschmann eine letzte Frist bis Mittwoch, 31. Januar, eingeräumt, um ein Verwaltungsgerichtsverfahren abzuwenden. Seit April 2023 möchte die Gruppe die Verträge zwischen dem Versorgungsunternehmen Rhenag und der Stadt Mettmann einsehen, auf deren Basis rund 500 Wohneinheiten im Laubacher Feld an ein Fernwärmenetz angeschlossen wurden. Sowohl im November als auch Anfang Januar hatte Stadtjustiziar Richard Bley diesen Informationswunsch verweigert. Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Hell kritisiert nun in einem erneuten Schreiben an die Stadt Mettmann, dass es sich die Verwaltung auch bei ihrer zweiten Ablehnung zu einfach gemacht habe.

Zusammengefasst warnt die Landesdatenschutzbeauftragte Mettmann erneut: Kopieren und einfügen, copy and paste, reicht nicht: „Ihre Ablehnung enthält im Wesentlichen die Wiedergabe der Stellungnahme der Rhenag. Dies ist als Begründung nicht ausreichend. Die auskunftspflichtige Stelle ist die Stadt Mettmann, nicht die Rhenag. Selbstverständlich ist eine Rücksprache unter Vertragspartnern üblich, jedoch obliegt die Prüfung des Antrags auf Informationszugang der auskunftspflichtigen Stelle. Sollte die Prüfung ergeben, dass einer der Ausschlussgründe des IFG NRW greift, ist dies entsprechend durch diese zu begründen.“ Die Abkürzung „IFG“ steht dabei für „Informationsfreiheitsgesetz“. Bettina Hell fungiert als Obfrau in solchen Fällen. Nach Auskunft eines Behördensprechers gibt es 300 bis 400 solcher Hilfeersuchen pro Jahr.

Rhenag sind mit der
Einsicht Geheimnisse verletzt

Die Rhenag macht in ihrer Unternehmensstellungnahme gelten, dass die Akteneinsicht den Schutz der Geschäftsgeheimnisse verletzen würde. Der Mettmanner Gestattungsvertrag würde vereinbarte Preise, Aufschläge und Leistungsbeschreibungen enthalten. „Durch die Offenbarung dieser Informationen könnte der Rhenag durch Wettbewerber ein großer wirtschaftlicher Schaden entstehen“, heißt es in der Unternehmens-Stellungnahme.

Allein dieser Hinweis ist der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Hell zu wenig. Worin der wirtschaftliche Schaden bestünde, gehe aus der von der Stadt übernommen Rhenag Stellungnahme nicht hervor. Den Mettmanner Antragstellern müsse bis in die Einzelheiten begründet werden, welchen Schaden ihre Akteneinsicht verursachen würde. Spätestens gegenüber der Landesdatenschutzbeauftragten müsste die Stadt selbst tatsächlich schützenswerte Informationen offenbaren.

Dass sich die Stadt Mettmann zuvor mit der Rhenag als Vertragspartner ins Benehmen gesetzt habe, sei ein ganz normaler Vorgang im Wirtschaftsleben. Doch die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes dürften auch nicht durch bilaterale Vertragsvereinbarungen unterlaufen werden. Unterm Strich steht die Stadt Mettmann zum zweiten Mal in derselben Angelegenheit nicht gut da.

Für einen der beiden Antragsteller, Ralf Noetzelis, ist spätestens mit dieser zweiten Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten der nächste Schritt klar. In einer Mail an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann heißt es: „Meine Klageschrift ist zwischenzeitlich ausformuliert und begründet. Die Eingabe beim Verwaltungsgericht erfolgt nächste Woche, sofern Sie nicht unverzüglich die beantragte Einsicht in die Verträge ermöglichen.“ In diesem Fall werde er die Verwaltungsklage zurückstellen und um die Begleichung der bislang angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 226,10 Euro bitten.