Erkrath. Lange hatten Erkraths Politiker um ein Mobilfunkkonzept gerungen, das die Funkmastenstandorte im Stadtgebiet von 16 auf fünf verringern sollte. Nun hagelt es dafür einen Rückschlag nach dem anderen: Erst entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass das Konzept rechtlich nicht bindend sei. Dann kündigten Mobilfunkbetreiber der WZ an, zu keinem Kompromiss bereit zu sein. Und am Mittwoch stellte die Verwaltung der Politik ein Rechtsgutachten vor, das aussagt: Auch über die Bauleitplanung hat die Stadt keine Chance, die Masten zu verhindern.
Anwälte: Bei einer Planänderung droht Schadenersatzklage
Im Auftrag der Verwaltung hat die Anwaltskanzlei Kapellmann und Partner ein Gutachten erstellt, das die entsprechenden Möglichkeiten der Stadt ausloten sollte, die geplanten Antennen am Kaiserhof und am Rathelbecker Weg zu verhindern. Das Ergebnis präsentierten Baudirektor Werner Rutz und Dezernent Klaus-Dieter Holst im Planungsausschuss: Bei einem baurechtlichen Eingriff gegen die Masten würde sich die Stadt gegenüber den Mobilfunkbetreibern schadenersatzpflichtig machen. Der Hintergrund: Im für den Funkmast geplanten Gebäude Kaiserhof 39 befand sich früher eine Vermittlungsstelle der Bundespost, es ist als Gemeindebedarfsfläche inklusive fernmeldetechnischer Nutzung ausgeschrieben. Eine Änderung dieses Status griffe laut Gutachter in den Bestandsschutz des Gebäudes ein - ohne zwingenden rechtlichen Grund. Ähnlich verfahren sehen Kapellmann und Partner die Lage für den Rathelbecker Weg: Beim Verbot einer Mobilfunkanlage müssten beispielsweise auch Fernsehantennen auf den Dächern untersagt werden. Aufgrund dieser Argumentation beschlossen CDU und FDP, von einer Änderung der Bebauungspläne abzusehen. "Wir können nicht gegen geltendes Recht handeln", sagte Helmut Rohden (CDU). Die Argumentation von SPD, BmU und Grünen, das Gutachten sei als eine juristische Einzelmeinung durchaus anfechtbar, hatte bei der Abstimmung keine Chance - zum Unverständnis vieler Kaiserhof-Anwohner, die die Ausschusssitzung verfolgten. "Als ich dort gebaut habe, hat mir die Stadt alles vorgeschrieben, selbst die Fenstergröße. Aber gegen einen Mobilfunkmast kann sie nichts tun. Das ist absurd", schimpfte ein Betroffener.Die Stadtspitze trifft sich am kommenden Dienstag mit Vertretern von Mobilfunkfirmen. Dann wolle man, so Klaus-Peter Holst, auf dem Verhandlungsweg noch etwas zu erreichen suchen.
Kommentar: Alles versuchen
Wenn drei Juristen aufeinandertreffen, gibt es mindestens vierMeinungen. Dieses Sprichwort, das SPD-Mann Detlef Ehlers am Dienstag imAusschuss zitierte, gilt erst recht in einer komplizierten Materie wiedem Planungsrecht. Anstatt eine Zweitmeinung einzuholen, um sich fürdie anstehende zweite Runde des Rechtsstreits mit denMobilfunkbetreibern zu zu wappnen, wählen Verwaltung und Ratsmehrheitden schnellen Rückzieher - ein klarer Fall von Selbstmord aus Angst vordem Feind. Den betroffenen Bürgern wäre man mehr Rückgrat schuldiggewesen.