Restmüllsäcke noch bis zum 1. Juli gültig
Eine Rückgabe ist nicht möglich, sagt der Abfallberater.
Zum Jahreswechsel wurden die städtischen Restmüllsäcke aus Gründen des Arbeitsschutzes abgeschafft. Aufgrund eines Ratsbeschlusses ist die Nutzung überzähliger Müllbeutel aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni 2015 zulässig. Zahlreiche Haushalte haben diese Übergangsfrist genutzt und in den vergangenen Monaten ihre noch vorhandenen Müllsäcke zusätzlich zu ihrer neuen Restmülltonne zur Abholung bereitgestellt.
Ab 1. Juli ist dies nicht mehr möglich. Darauf weist nun die Stadtverwaltung hin. Dazu Abfallberater Wolfgang Orts: „Wer jetzt noch Restmüllsäcke aus dem Vorjahr hat, kann diese nur noch bis zum Monatsende verwenden. Eine gute Gelegenheit zur Nutzung noch vorhandener Säcke ist, jetzt noch Keller, Speicher oder Schränke zu entrümpeln und die zusätzlich anfallenden Abfälle mit den städtischen Müllbeuteln zu entsorgen.“
Die Rückgabe noch überzähliger Restmüllsäcke nach dem 30. Juni ist nicht möglich. Gleichermaßen sei eine Kostenerstattung für bis dahin nicht verwendete Müllbeutel ausgeschlossen.
Änderungen der gewählten Restmülltonnengröße sind übrigens auch innerhalb eines Kalenderjahres jeweils zum Quartalswechsel möglich. Wer nun also feststellt, dass das Volumen des vorhandenen Restmüllbehälters regelmäßig nicht ausreicht, kann bereits zum 1. Juli und ausnahmsweise auch zum 1. August eine größere Tonne anfordern. Und für lediglich vorübergehend zusätzlich anfallende Abfälle werden die so genannten Zukaufsäcke im Bürgerbüro angeboten, die dann einfach am festgelegten Leerungstag mit dem Restmüllbehälter zur Abholung bereitgestellt werden können.