Rollende Reklame am Straßenrand

Gegen Anhänger vorzugehen, die als Werbetafeln abgestellt Parkplätze blockieren, ist nicht einfach.

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Sie nerven, die am Straßenrand, unter Brücken oder auf Verkehrsinseln abgestellten Vehikel mit Reklame. Oft bewerben sie Sauna- oder Swinger-Clubs, die Dienste einzelner Handwerksbetriebe und vereinzelt auch Exklusives wie einen Tierfriedhof: Autoanhänger mit Werbetafeln. Beispielhaft gelten hier Adressen in Mettmann wie Am Kolben entlang der B8 oder zum Beispiel an der Neanderstraße in Erkrath.

Beim Reklameauto muss Grundsätzliches unterschieden werden, wie Kreissprecherin Daniela Hitzemann sagt. Nämlich zwischen dem temporär und korrekt parkenden Gespann einer Firma, die natürlich mit eigenem Firmenlogo Werbung in eigener Sache machen darf. Wird dabei der zum Gütertransport geeignete Anhänger irgendwo geparkt - selbstverständlich in einer dafür vorgesehenen Parklücke - kann er dort 14 Tage stehen.

Wird aber ein Anhänger offensichtlich ausschließlich zu Werbezwecken genutzt, muss hierfür eine entsprechende amtliche Sondernutzung vorliegen. Und die ist genehmigungspflichtig, wie Rüdiger Schmidt-Weustenfeld, Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht, ergänzt.

„Das Abstellen dieser Werbeanhänger ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach Paragraph 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW“, zitiert Jennifer De Bona die entsprechende Verordnung. Allerdings muss besagte Sondernutzungsverordnung in Erkrath, wo sie im Ordnungsamt tätig ist, selten herangezogen werden. „Solche Fälle haben wir hier nicht so oft. Im vergangenen dreiviertel Jahr kann ich mich an keinen Einzigen erinnern, der aktenkundig wurde.“

Mehr aus der Praxis als bloß theoretisch kann Marcus Kauke, Chef des Wülfrather Ordnungsamts, berichten. Lieblingsplätze für derlei Reklameteile sind in der Kalkstadt „Einfallstraßen wegen des maximalen Werbeeffekts“. Registrieren der Ordnungsamtsleiter und seiner Mannschaft solche Fälle, werden sie akribisch dokumentiert. Hier, ebenso wie in der Nachbarstadt Mettmann, ist die Beseitigung der Störung im Einvernehmen mit dem Besitzer immer oberstes Ziel. Um Bußgelder zu verteilen, muss der Verantwortliche ermittelt werden. Das ist allerdings nicht immer der Fahrzeughalter. Um den zu ermitteln, können schon mal ein paar Tage vergehen.

Zuletzt registrierte das Ordnungsamt Wülfrath 2014 zehn Verstöße, in diesem Jahr waren es bislang 17. Wie in allen anderen Kreisstädten auch wird zunächst ein Verwarngeld ausgesprochen. Impliziert ist dabei die Bitte, den Anhänger zu entfernen. Falls das nichts nützt, wird abgeschleppt. Und das kostet.

Allerdings gibt es einige Schwarze Schafe, die es sozusagen auf ein Katz-und-Mausspiel ankommen lassen. Die bemühen sich erst gar nicht um eine offizielle Erlaubnis, sondern stellen den Anhänger mal hierhin, mal dorthin, um ihn dann auch wieder auf einen anderen Platz umzustellen. Das geschieht quasi im 13-Tage-Rhythmus.

Ein Geheimtipp sind für die Werbespringer Privatgrundstücke. „Wenn Sie da jemanden finden, der Ihnen zum Beispiel erlaubt, den Anhänger bei sich im Vorgarten abzustellen, kann niemand was dagegen machen”, weiß auch Jennifer De Bona.