Stadt kritisiert Hephata-Beschluss

Die Stiftung hatte die Unterbringung von Flüchtlingen im alten Teil des Benninghofes abgelehnt.

Foto: Dietrich Janicki

Mettmann. Die Entscheidung der Evangelischen Stiftung Hephata in Mönchengladbach, keine Flüchtlingsunterkunft im Altgebäude auf dem Benninghof einzurichten, ist auf Kritik gestoßen. Und zwar nicht nur bei der Stadtverwaltung, sondern auch bei vielen Mettmanner Bürgern.

Hephata hatte die Zustimmung für eine Flüchtlingsunterkunft an die verbindliche Zusage der Stadt gekoppelt, den Flächennutzungsplan so zu verändern, dass später das denkmalgeschützte Gebäude nach dem Auszug der Flüchtlinge für allgemeine Wohnzwecke zur Verfügung stehe. „Das können wir gar nicht selbst entscheiden“, sagte gestern Fachbereichsleiterin Ute Piegeler von der Stadtverwaltung. Man habe bereits im April um Rechtsauskunft beim Kreis Mettmann und der Bezirksregierung gebeten.

Die Antwort war eindeutig: Für eine Bildungs- und Pflegeanstalt sowie für eine Flüchtlingsunterkunft sei das Gebäude nutzbar, für hochwertige Eigentums- und Mietwohnungen nicht.

Die Lage sei isoliert, sagt die Bezirksregierung. Es fehle die Infrastruktur. Die Stadt ist außerdem der Meinung, dass bei einer Wohnsiedlung die Option nicht mehr vorhanden sei, am Benninghof Gewerbe anzusiedeln. Die Stadt wollte ursprünglich das Gebäude für zehn Jahre anmieten und dort 300 bis 400 Flüchtlinge einquartieren. Im Laufe der Gespräche reduzierte die Stadt allerdings die Vertragslaufzeit. „Wir wollten fünf Jahre mieten, weil wir nicht wissen, wie viele Flüchtlinge tatsächlich noch nach Mettmann kommen“, sagt Piegeler. Auch wollte die Stadt nicht mehr den gesamten Altbau anbieten, sondern nur einen Flügel für 100 Flüchtlinge. Das passte Hephata nicht. „Es reduzierte sich das Interesse der Stadt auf eine kurzfristige Anmietung von Teilflächen für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen. Bei einer solchen vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, dass heißt bei ständig wechselnden Personen, lässt sich das erforderliche, verständnisvolle Miteinanders von Flüchtlingen und Menschen mit Behinderung — realistisch betrachtet — nicht umsetzen“, so Dieter Kalesse, Abteilungsleiter der Hephata.

Diese Argumentation kann Piegeler nicht verstehen. Das Zusammenleben von Flüchtlingen und Menschen mit Behinderung sei nicht davon abhängig, ob Menschen dort fünf oder zehn Jahre leben. Zumal die Flüchtlinge sowieso hoffentlich nur vorübergehend in einer städtischen Unterkunft leben und nach einer gewissen Zeit auf eigenen Füßen stehen sollen. Die Umbaukosten für einen Flügel von 600 000 Euro hätte die Stadt übernommen. Doch Hephata blieb bei seiner Forderung, das denkmalgeschützte Gebäude in späteren Jahren für allgemeine Wohnzwecke zu nutzen.

„Das wäre eine sogenannte Win-win-Situation gewesen, denn es könnte ja auch im Interesse der Stadt liegen, Denkmäler nicht verfallen lassen zu müssen“, so Kalesse. Die Stadt Mettmann muss nun möglichst schnell ihre Alternativplanung — nämlich Wohncontainer — umsetzen. In Mettmann gibt es derzeit noch 80 freie Plätze für Flüchtlinge.